branche-Cluster · Priorität 79
Fliesenleger/in in Bauhandwerk: Mineralische Werkstoffe schneiden
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Fliesenleger/in in Bauhandwerk am konkreten Ablauf „Mineralische Werkstoffe schneiden“ ein. Im Mittelpunkt stehen stein, fliese oder beton maßgerecht trennen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Nassschnitt oder klassifizierte Stauberfassung als Standardverfahren festlegen.
- Arbeitsmittel: Trennmaschine, Nasszuführung, Absaugung
- Arbeitsumgebung: Werkstatt oder Baustelle
- Betroffene Personen: Fliesen-, Stein- und Baupersonal
Tätigkeiten
- Mineralische Werkstoffe schneiden
Stein, Fliese oder Beton maßgerecht trennen
- Löten
Metallische Verbindungen mit Lot herstellen
- Holz schleifen
Holzoberflächen glätten und vorbereiten
Gefährdungen
- Quarzstaub
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.
- Wegfliegende Teile und Splitter
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Wegfliegende Teile und Splitter bezeichnet die konkrete Ausprägung bei spanender Bearbeitung, Brüchen und Werkzeugversagen.
- Lärm
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Lärm bezeichnet die konkrete Ausprägung an Maschinen, Werkzeugen, Musik- und Verkehrsarbeitsplätzen.
Regeln und Pflichten
- ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz
Für die GBU bedeutet das: Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Notfallvorsorge und Unterweisung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Mineralische Werkstoffe schneiden
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit