branche-Cluster · Priorität 17
Personalleiter/in in Alle Branchen: Personalgespräche führen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Personalleiter/in in Alle Branchen am konkreten Ablauf „Personalgespräche führen“ ein. Im Mittelpunkt stehen leistung, entwicklung oder konflikte vertraulich besprechen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Gesprächsziel, Rollen, Vertraulichkeit und Unterstützung bei eskalierenden Gesprächen vorbereiten.
- Arbeitsmittel: Besprechungsraum, Dokumentation
- Arbeitsumgebung: Ungestörter vertraulicher Raum
- Betroffene Personen: Führungskräfte und Beschäftigte
Tätigkeiten
- Personalgespräche führen
Leistung, Entwicklung oder Konflikte vertraulich besprechen
- Telefonischen Kundenservice leisten
Anliegen aufnehmen, lösen und dokumentieren
- Videokonferenzen moderieren
Verteilte Besprechung strukturiert durchführen
Gefährdungen
- Soziale Konflikte und Mobbing
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Soziale Konflikte und Mobbing bezeichnet die konkrete Ausprägung bei ungelösten Konflikten, Ausgrenzung und destruktiver Führung.
- Hohe emotionale Anforderungen
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Hohe emotionale Anforderungen bezeichnet die konkrete Ausprägung in Pflege, Beratung, Rettung und Beschwerdebearbeitung.
- Gewalt und Bedrohung
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Gewalt und Bedrohung bezeichnet die konkrete Ausprägung im Kundenkontakt, bei Kontrollen, Pflege und Alleinarbeit.
Regeln und Pflichten
- ASiG: Arbeitssicherheitsgesetz
Für die GBU bedeutet das: Bestellung und Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- BetrVG: Betriebsverfassungsgesetz
Für die GBU bedeutet das: Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Für die GBU bedeutet das: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Tätigkeits- und Arbeitsplatzbeurteilung
- Unterweisungs- beziehungsweise Einweisungsnachweis
- dokumentierte Maßnahmen- und Wirksamkeitskontrolle
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Personalgespräche führen
- bei Aufnahme neuer Aufgaben oder Einführung neuer Software
- bei Wechsel in Homeoffice, Desksharing oder andere Arbeitsorganisation
- bei Beschwerden, Konflikten, Fehlerhäufung oder Überlastungsanzeichen