Soziale Konflikte und Mobbing
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Soziale Konflikte und Mobbing bezeichnet die konkrete Ausprägung bei ungelösten Konflikten, Ausgrenzung und destruktiver Führung.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Soziale Konflikte und Mobbing bezeichnet die konkrete Ausprägung bei ungelösten Konflikten, Ausgrenzung und destruktiver Führung.
Typische Vorkommen
- bei ungelösten Konflikten, Ausgrenzung und destruktiver Führung
- bei der Tätigkeit „Dienstleisten“
- bei der Tätigkeit „Führen und Koordinieren“
- bei der Tätigkeit „Wissensarbeit“
Mögliche Folgen
- Angst, Depression, Fehlzeiten und Leistungsabfall
Gefährdung ermitteln
- Arbeitsinhalt, Organisation, soziale Beziehungen und Umgebung systematisch betrachten
- Beschäftigte mit geeigneten anonymen oder moderierten Verfahren beteiligen
- Kennzahlen nur als Hinweise nutzen und Ursachen im Arbeitssystem untersuchen
Gefährdung bewerten
Bewertet werden Arbeitsbedingungen, nicht vermeintliche individuelle Belastbarkeit. Einzelne Ergebnisse begründen keine Diagnose und keine universellen Grenzwerte.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Unnötig belastende Aufgaben, Prozesse oder Zielkonflikte beseitigen.
- Technisch
- Systeme zuverlässig, störungsarm und passend zur Aufgabe gestalten.
- Organisatorisch
- Menge, Zeit, Rollen, Pausen, Beteiligung und Unterstützung verbessern.
- Persönlich
- Qualifizierung und individuelle Unterstützung ergänzen, ohne Gestaltungsdefizite zu individualisieren.
Wirksamkeitskontrolle
- Vereinbarte Arbeitsbedingungen und Indikatoren erneut erheben
- Beschäftigte zur erlebten Veränderung und Nebenwirkungen beteiligen
Unterweisung
Zu Arbeitsabläufen, Unterstützung, Eskalationswegen und gesundem Verhalten informieren; vertrauliche Hilfewege benennen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Dienstleisten
- Führen und Koordinieren
- Wissensarbeit
- Alle Branchen
- Gesundheitswesen
- Dienstleistung
- ArbSchG § 5
- ArbSchG § 3
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen