Holz schleifen sicher beurteilen
Holzoberflächen glätten und vorbereiten
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Stoff, Sicherheitsdatenblatt, Ersatzmöglichkeit und Arbeitsmenge prüfen
- Arbeitsplatz, Lüftung, Auffangung und Notfallmittel vorbereiten
- Stoff möglichst geschlossen und emissionsarm verwenden
- Reste, Gebinde und kontaminierte Mittel sicher entsorgen und Tätigkeit dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Schleifmaschine, Absaugung
Stoffe und Materialien
- Holzstaub, Beschichtungsreste
Arbeitsumgebung
- Holzwerkstatt
Personengruppen
- Tischler/innen und Reinigungspersonal
Typische Gefährdungen
- Holzstaub
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Holzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Sägen, Schleifen und Absaugen von Holz.
- Hand-Arm-Vibrationen
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hand-Arm-Vibrationen bezeichnet die konkrete Ausprägung an handgeführten vibrierenden Werkzeugen.
- Lärm
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Lärm bezeichnet die konkrete Ausprägung an Maschinen, Werkzeugen, Musik- und Verkehrsarbeitsplätzen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Maschinenintegrierte Absaugung verwenden und Staub nicht trocken abblasen.
- Substitution und Mengenbegrenzung vor PSA prüfen
- Hautkontakt, Einatmen und Verschleppung durch technische Erfassung und Hygiene minimieren
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Erforderliche Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Berufe und Branchen
- Tischler/in
- Holzverarbeitung
Amtliche Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit