Hubarbeitsbühne bedienen sicher beurteilen
Personen zu erhöhten Arbeitsstellen bringen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsstelle, Untergrund, Wetter und Schnittstellen prüfen
- Zugang und kollektive Sicherung herstellen
- Arbeit abschnittsweise unter Aufsicht ausführen
- Bereich sichern, Material entfernen und Übergabe dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Hubarbeitsbühne, Rückhaltesystem, Einweiser
Stoffe und Materialien
- Betriebsstoffe
Arbeitsumgebung
- Innen- oder Außenbereich mit Hindernissen
Personengruppen
- Bedienende und Bodenpersonal
Typische Gefährdungen
- Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.
- Quetsch- und Scherstellen
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Quetsch- und Scherstellen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Türen, Pressen, Hubwerken und beweglichen Baugruppen.
- Arbeiten in der Nähe von Hochspannung
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Arbeiten in der Nähe von Hochspannung bezeichnet die konkrete Ausprägung an Freileitungen, Bahnstrom und Schaltanlagen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Aufstellbedingungen, Tragfähigkeit, Hindernisse und Notablass vor Einsatz prüfen.
- Kollektive Schutzmaßnahmen und geeignete Arbeitsmittel vor persönlicher Sicherung priorisieren
- Arbeitsbereich gegen Dritte, Verkehr und herabfallende Gegenstände absperren
Unterweisungsanlässe
- vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
- bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
- nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten
Erforderliche Nachweise
- Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel
Berufe und Branchen
- Montagefachkraft
- Bau und Instandhaltung
Amtliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche