Injektionen verabreichen sicher beurteilen
Arzneimittel mittels Kanüle applizieren
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Person, Auftrag, Infektionsstatus soweit zulässig und Hilfebedarf einschätzen
- Hygiene, Hilfsmittel, Personal und Raum vorbereiten
- Kontakt- oder Behandlungstätigkeit fachgerecht durchführen
- Material entsorgen, Flächen aufbereiten und Ereignisse dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Sicherheitskanüle, Spritze, Abwurfbehälter
Stoffe und Materialien
- Arzneimittel, Blut
Arbeitsumgebung
- Behandlungsraum oder Patientenbett
Personengruppen
- Medizinisches Personal und Patient/innen
Typische Gefährdungen
- Nadelstich- und Schnittverletzungen
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.
- Gewalt und Bedrohung
Psychische Belastung bezeichnet die Gesamtheit erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch wirken; Gefährdungen entstehen bei ungünstiger Gestaltung. Gewalt und Bedrohung bezeichnet die konkrete Ausprägung im Kundenkontakt, bei Kontrollen, Pflege und Alleinarbeit.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Sicherheitsinstrument unmittelbar aktivieren und Kanülen nicht in Schutzkappen zurückstecken.
- Standardhygiene unabhängig von vermutetem Infektionsstatus einhalten
- Sichere Instrumente und ergonomische Hilfsmittel konsequent einsetzen
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
- bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
- nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Erforderliche Nachweise
- Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
- Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis
Berufe und Branchen
- Medizinische Fachangestellte
- Gesundheitswesen
Amtliche Grundlagen
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge