Nadelstich- und Schnittverletzungen
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.
Typische Vorkommen
- beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten
- bei der Tätigkeit „Pflegen und Behandeln“
- bei der Tätigkeit „Abfall bearbeiten“
- bei der Tätigkeit „Lebensmittel und Tiere handhaben“
Mögliche Folgen
- Blutkontakt und Übertragung schwerer Infektionen
Gefährdung ermitteln
- Tätigkeiten, Übertragungswege und mögliche Erregerquellen bestimmen
- Expositionsbedingungen, Personengruppen und vorhandene Hygiene erfassen
- Ereignisse, Impfangebote und Notfallabläufe prüfen
Gefährdung bewerten
Zu beurteilen sind Infektions-, sensibilisierende und toxische Wirkungen, Übertragungsweg, Expositionswahrscheinlichkeit und individuelle Schutzbedarfe.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Biologisch belastetes Material oder aerosolbildendes Verfahren soweit möglich vermeiden.
- Technisch
- Sichere Behälter, Abschirmung, Lüftung und hygienegerechte Ausstattung einsetzen.
- Organisatorisch
- Hygieneplan, Trennung, Entsorgung, Impfangebot und Expositionsverfahren regeln.
- Persönlich
- Geeignete Handschuhe, Schutzkleidung, Augen- oder Atemschutz ergänzend nutzen.
Wirksamkeitskontrolle
- Hygiene- und Expositionsereignisse systematisch auswerten
- Schutzbarrieren, Entsorgung und Händehygiene beobachten
Unterweisung
Über Übertragungswege, Hygiene, PSA, Stich- beziehungsweise Expositionsereignisse und Meldung unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Pflegen und Behandeln
- Abfall bearbeiten
- Lebensmittel und Tiere handhaben
- Gesundheitswesen
- Entsorgung
- Lebensmittel
- BioStoffV
- ArbSchG
Amtliche Grundlagen
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen