Medizinische Instrumente aufbereiten sicher beurteilen
Instrumente reinigen, desinfizieren, prüfen und bereitstellen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Person, Auftrag, Infektionsstatus soweit zulässig und Hilfebedarf einschätzen
- Hygiene, Hilfsmittel, Personal und Raum vorbereiten
- Kontakt- oder Behandlungstätigkeit fachgerecht durchführen
- Material entsorgen, Flächen aufbereiten und Ereignisse dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Reinigungsgerät, Sterilisator, Bürsten
Stoffe und Materialien
- Desinfektionsmittel, kontaminierte Rückstände
Arbeitsumgebung
- Aufbereitungsraum mit Rein-Unrein-Trennung
Personengruppen
- Aufbereitungspersonal
Typische Gefährdungen
- Nadelstich- und Schnittverletzungen
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Nadelstich- und Schnittverletzungen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umgang mit Kanülen und kontaminierten scharfen Instrumenten.
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.
- Hitze und Wärmestrahlung
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hitze und Wärmestrahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung an Öfen, in Küchen, Gießereien und bei Sommerarbeit.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Geschlossene maschinelle Aufbereitung und klare unreine/reine Wege priorisieren.
- Standardhygiene unabhängig von vermutetem Infektionsstatus einhalten
- Sichere Instrumente und ergonomische Hilfsmittel konsequent einsetzen
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
- bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
- nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Erforderliche Nachweise
- Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
- Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis
Berufe und Branchen
- Sterilgutassistent/in
- Gesundheitswesen
Amtliche Grundlagen
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge