Industrieanlage absaugen sicher beurteilen
Staub und Produktionsreste sicher entfernen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Bereich, Verschmutzung, Oberfläche und Produkt prüfen
- Arbeitsbereich kennzeichnen, Mittel dosieren und Geräte kontrollieren
- Von sauber nach unrein mit geeignetem Verfahren reinigen
- Flächen freigeben, Mittel sicher lagern und Abweichungen melden
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Industriesauger, leitfähiges Zubehör
Stoffe und Materialien
- Brennbare oder gesundheitsgefährliche Stäube
Arbeitsumgebung
- Produktionsanlage
Personengruppen
- Industriereinigung und Betreiberpersonal
Typische Gefährdungen
- Brennbare Stäube
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Stäube bezeichnet die konkrete Ausprägung in Absaugungen und bei Holz-, Mehl-, Metall- oder Kunststoffstaub.
- Quarzstaub
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.
- Elektrostatische Aufladung
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Elektrostatische Aufladung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Umfüllen, Fördern und an isolierenden Materialien.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Für Stoff und Ex-Zone zugelassenen Sauger einsetzen; Trockenkehren und Abblasen verbieten.
- Reinigungschemie nicht mischen und automatische Dosierung bevorzugen
- Nasse Bereiche gegen Zutritt sichern und hautschonende Arbeitsweise organisieren
Unterweisungsanlässe
- vor neuem Objekt, Verfahren oder Reinigungsprodukt
- bei Sonderreinigung, Kontamination oder abweichender Oberfläche
- nach Hautreaktion, Chemikalienkontakt oder Rutschereignis
Erforderliche Nachweise
- Objekt- und tätigkeitsbezogene GBU
- Produktliste, Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Reinigungs-, Freigabe- oder Ereignisprotokoll
Berufe und Branchen
- Industriereiniger/in
- Industrie
Amtliche Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit