Brennbare Stäube
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Stäube bezeichnet die konkrete Ausprägung in Absaugungen und bei Holz-, Mehl-, Metall- oder Kunststoffstaub.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Stäube bezeichnet die konkrete Ausprägung in Absaugungen und bei Holz-, Mehl-, Metall- oder Kunststoffstaub.
Typische Vorkommen
- in Absaugungen und bei Holz-, Mehl-, Metall- oder Kunststoffstaub
- bei der Tätigkeit „Lagern und Umfüllen“
- bei der Tätigkeit „Heißarbeiten“
- bei der Tätigkeit „Batterien laden“
Mögliche Folgen
- Staubexplosion, Brand und schwere Druckverletzungen
Gefährdung ermitteln
- Brennstoffe, Freisetzungen und mögliche explosionsfähige Atmosphäre erfassen
- Zündquellen und Brandlasten systematisch prüfen
- Alarmierung, Löschung, Räumung und Fluchtwege betrachten
Gefährdung bewerten
Entstehungswahrscheinlichkeit, Ausbreitung, anwesende Personen, Räumungsbedingungen und mögliche Folgeereignisse bestimmen die erforderlichen Maßnahmen.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Brennbare Stoffe, Zündverfahren oder gefährliche Mengen reduzieren beziehungsweise ersetzen.
- Technisch
- Freisetzung verhindern, lüften, Zündquellen vermeiden und Brandabschnitte sichern.
- Organisatorisch
- Heißarbeitsfreigabe, Lagerung, Alarmierung, Räumung und Kontrollen organisieren.
- Persönlich
- PSA ist ergänzend; Beschäftigte und Brandschutzhelfer praktisch vorbereiten.
Wirksamkeitskontrolle
- Alarm-, Lösch- und Räumungsorganisation durch Übungen prüfen
- Zündquellenkontrolle, Lagerung und Fluchtwege regelmäßig kontrollieren
Unterweisung
Zu Brandvermeidung, Alarmierung, Löschversuch nur ohne Eigengefährdung und sicherer Räumung unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Lagern und Umfüllen
- Heißarbeiten
- Batterien laden
- Industrie
- Gastronomie
- Logistik
- ArbStättV
- ASR A2.2
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzhelfer