Hand-Arm-Vibrationen
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hand-Arm-Vibrationen bezeichnet die konkrete Ausprägung an handgeführten vibrierenden Werkzeugen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hand-Arm-Vibrationen bezeichnet die konkrete Ausprägung an handgeführten vibrierenden Werkzeugen.
Typische Vorkommen
- an handgeführten vibrierenden Werkzeugen
- bei der Tätigkeit „Maschinenarbeit“
- bei der Tätigkeit „Arbeiten im Freien“
- bei der Tätigkeit „Schweißen und Prüfen“
Mögliche Folgen
- Durchblutungs-, Nerven-, Knochen- und Gelenkschäden
Gefährdung ermitteln
- Quelle, Expositionsdauer, Arbeitsablauf und betroffene Personen erfassen
- Herstellerangaben, vorhandene Messungen und Schutzbereiche prüfen
- Expositionsspitzen, Wechselwirkungen und Beschwerden berücksichtigen
Gefährdung bewerten
Art, Höhe und Dauer der Exposition sowie geltende Auslöse- oder Grenzwerte sind fachgerecht zu beurteilen; bloßes subjektives Empfinden reicht oft nicht.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Emissionsärmeres Verfahren, Arbeitsmittel oder Material auswählen.
- Technisch
- Quelle kapseln, dämpfen, abschirmen oder räumlich trennen.
- Organisatorisch
- Expositionszeit, Bereiche, Wartung und Arbeitsablauf optimieren.
- Persönlich
- Geeignete PSA nach technischer und organisatorischer Minimierung bereitstellen.
Wirksamkeitskontrolle
- Exposition nach Maßnahmen erneut geeignet ermitteln
- Zustand von Dämpfung, Abschirmung und PSA kontrollieren
Unterweisung
Zu Wirkung, Schutzbereichen, korrekter PSA-Nutzung und Anzeichen gesundheitlicher Beeinträchtigung unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Maschinenarbeit
- Arbeiten im Freien
- Schweißen und Prüfen
- Bau
- Metall
- Gesundheitswesen
- ArbSchG
- BetrSichV
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen