Lärm und Vibration

Expositionen ermitteln und durch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen reduzieren.

Die zentrale Frage

Ab wann werden Lärm oder Vibrationen zur Gefährdung?

Empfohlener Weg

  1. Exposition bestimmen
  2. Grenzen bewerten
  3. Belastung reduzieren

Wissen in diesem Themenraum

11 passende Beiträge, Begriffe und Praxis-Seiten.

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  • Ganzkörpervibrationen als betriebliche Gefährdung

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Ganzkörpervibrationen bezeichnet die konkrete Ausprägung auf Fahrzeugen und mobilen Maschinen. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.

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    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Künstliche optische Strahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Schweißen, Lasern, UV-Härten und an intensiven Lichtquellen. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.

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    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Ionisierende Strahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung in Medizin, Prüfung, Forschung und an radioaktiven Stoffen. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.

  • Hitze und Wärmestrahlung als betriebliche Gefährdung

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Hitze und Wärmestrahlung bezeichnet die konkrete Ausprägung an Öfen, in Küchen, Gießereien und bei Sommerarbeit. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.

  • Kälte als betriebliche Gefährdung

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Kälte bezeichnet die konkrete Ausprägung in Kühlhäusern, im Freien und bei Kontakt mit kalten Medien. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.

  • Über- und Unterdruck als betriebliche Gefährdung

    Physikalische Gefährdungen entstehen durch Energieeinwirkungen wie Lärm, Vibration, Strahlung, Temperatur oder Druck. Über- und Unterdruck bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Taucher-, Druckluft- und Höhenarbeit. Vorkommen, Folgen, Ermittlung, STOP/TOP-Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle.

  • LärmVibrationsArbSchV: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

    LärmVibrationsArbSchV verständlich zusammengefasst: Geltungsbereich, Arbeitgeberpflichten, relevante Fundstellen, betroffene Tätigkeiten und Auswirkung auf die GBU.