VERORDNUNG · Status: geaendert
LärmVibrationsArbSchV: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die Verordnung konkretisiert gesetzliche Arbeitgeberpflichten für bestimmte Gefährdungen, Arbeitsmittel, Arbeitsstätten oder Beschäftigtengruppen unmittelbar verbindlich.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Geltend; das Primärregister weist Änderungen, Ergänzungen oder eine Neufassung aus.
Pflichten für den Betrieb
- Spezifische Gefährdungen vor Aufnahme der Tätigkeit beurteilen
- Rangfolge und Mindestanforderungen der Schutzmaßnahmen umsetzen
- Erforderliche Fachkunde, Prüfungen, Vorsorge und Dokumentation organisieren
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- §§ 3–11
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Expositionsermittlung und Schutz vor Lärm und Vibration. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Winkelschleifer benutzen
Metall oder mineralische Werkstoffe trennen und schleifen
- Druckluftwerkzeuge benutzen
Bauteile lösen, fügen oder bearbeiten
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz