VERORDNUNG · Status: gueltig

LasthandhabV: Lastenhandhabungsverordnung

Die Verordnung konkretisiert gesetzliche Arbeitgeberpflichten für bestimmte Gefährdungen, Arbeitsmittel, Arbeitsstätten oder Beschäftigtengruppen unmittelbar verbindlich.

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Status und Einordnung

Im offiziellen Primärregister als geltendes Regelwerk geführt.

Pflichten für den Betrieb

  • Spezifische Gefährdungen vor Aufnahme der Tätigkeit beurteilen
  • Rangfolge und Mindestanforderungen der Schutzmaßnahmen umsetzen
  • Erforderliche Fachkunde, Prüfungen, Vorsorge und Dokumentation organisieren

Relevante Paragraphen und Abschnitte

  • §§ 2–4 und Anhang

Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung

Für die GBU bedeutet das: Vermeidung und Beurteilung manueller Lastenhandhabung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Betroffene Tätigkeiten

Primärquelle

Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.

Offizielles Register bei Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz