Patienten lagern und umlagern sicher beurteilen
Pflegebedürftige Personen sicher positionieren oder transferieren
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Person, Auftrag, Infektionsstatus soweit zulässig und Hilfebedarf einschätzen
- Hygiene, Hilfsmittel, Personal und Raum vorbereiten
- Kontakt- oder Behandlungstätigkeit fachgerecht durchführen
- Material entsorgen, Flächen aufbereiten und Ereignisse dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Pflegebett, Lifter, Rutschhilfe
Stoffe und Materialien
- Desinfektionsmittel
Arbeitsumgebung
- Patientenzimmer mit engem Bewegungsraum
Personengruppen
- Pflegekräfte, Patient/innen und Hilfspersonen
Typische Gefährdungen
- Manuelles Heben und Tragen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Manuelles Heben und Tragen bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Kommissionieren, Zustellen, Pflegen und auf Baustellen.
- Zwangshaltungen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Zwangshaltungen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Arbeit über Kopf, gebückt, kniend oder in engen Räumen.
- Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt
Biologische Gefährdungen entstehen durch Mikroorganismen, Zellkulturen, Endoparasiten oder biologisch belastete Materialien. Infektiöse Aerosole im Patientenkontakt bezeichnet die konkrete Ausprägung bei engem Kontakt, Husten und aerosolbildenden Maßnahmen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Mobilitätsgrad vor Transfer bewerten und passenden Lifter mit ausreichendem Personal nutzen.
- Standardhygiene unabhängig von vermutetem Infektionsstatus einhalten
- Sichere Instrumente und ergonomische Hilfsmittel konsequent einsetzen
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaliger Tätigkeit oder Einsatz in neuem Bereich
- bei neuer Erregerlage, neuem Medizinprodukt oder geändertem Hygieneplan
- nach Stich-, Kontakt-, Gewalt- oder Hebeereignis
Erforderliche Nachweise
- Hygiene- und tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs-, Impfangebot- und Vorsorgenachweis im zulässigen Umfang
- Aufbereitungs-, Expositions- oder Ereignisnachweis
Berufe und Branchen
- Pflegefachkraft
- Stationäre Pflege
Amtliche Grundlagen
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge