Zwangshaltungen
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Zwangshaltungen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Arbeit über Kopf, gebückt, kniend oder in engen Räumen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Zwangshaltungen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Arbeit über Kopf, gebückt, kniend oder in engen Räumen.
Typische Vorkommen
- bei Arbeit über Kopf, gebückt, kniend oder in engen Räumen
- bei der Tätigkeit „Heben und Tragen“
- bei der Tätigkeit „Bildschirmarbeit“
- bei der Tätigkeit „Montieren“
Mögliche Folgen
- Muskelermüdung, Schmerzen und chronische Beschwerden
Gefährdung ermitteln
- Reale Körperhaltungen, Kräfte, Häufigkeiten und Dauer beobachten
- Arbeitsplatzmaße, Greifräume, Sehbedingungen und Pausen erfassen
- Beschwerden und Unterschiede der Beschäftigten einbeziehen
Gefährdung bewerten
Belastungsart, Intensität, Dauer, Wiederholung, Erholungszeiten und individuelle Leistungsvoraussetzungen werden gemeinsam betrachtet.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Belastenden manuellen Ablauf vermeiden oder automatisieren.
- Technisch
- Arbeitsplatz anpassen und Hebe-, Transport- oder Positionierhilfen bereitstellen.
- Organisatorisch
- Arbeitswechsel, Mengen, Taktung, Pausen und Teamarbeit gestalten.
- Persönlich
- Geeignete Arbeitstechniken trainieren; persönliche Hilfsmittel nur ergänzend nutzen.
Wirksamkeitskontrolle
- Arbeitsablauf und Körperhaltung nach Umgestaltung erneut beobachten
- Beschwerden, Fehlzeiten und Akzeptanz der Hilfsmittel verfolgen
Unterweisung
Zur Einstellung von Arbeitsmitteln, Nutzung von Hilfen und belastungsarmer Arbeitsweise praktisch unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Heben und Tragen
- Bildschirmarbeit
- Montieren
- Logistik
- Pflege
- Büro
- LasthandhabV
- ArbSchG
Amtliche Grundlagen
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Manuelle Handhabung von Lasten
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen