Zwangshaltungen

Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Zwangshaltungen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Arbeit über Kopf, gebückt, kniend oder in engen Räumen.

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Definition

Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Zwangshaltungen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Arbeit über Kopf, gebückt, kniend oder in engen Räumen.

Typische Vorkommen

  • bei Arbeit über Kopf, gebückt, kniend oder in engen Räumen
  • bei der Tätigkeit „Heben und Tragen“
  • bei der Tätigkeit „Bildschirmarbeit“
  • bei der Tätigkeit „Montieren“

Mögliche Folgen

  • Muskelermüdung, Schmerzen und chronische Beschwerden

Gefährdung ermitteln

  • Reale Körperhaltungen, Kräfte, Häufigkeiten und Dauer beobachten
  • Arbeitsplatzmaße, Greifräume, Sehbedingungen und Pausen erfassen
  • Beschwerden und Unterschiede der Beschäftigten einbeziehen

Gefährdung bewerten

Belastungsart, Intensität, Dauer, Wiederholung, Erholungszeiten und individuelle Leistungsvoraussetzungen werden gemeinsam betrachtet.

Maßnahmen nach STOP/TOP

Substitution
Belastenden manuellen Ablauf vermeiden oder automatisieren.
Technisch
Arbeitsplatz anpassen und Hebe-, Transport- oder Positionierhilfen bereitstellen.
Organisatorisch
Arbeitswechsel, Mengen, Taktung, Pausen und Teamarbeit gestalten.
Persönlich
Geeignete Arbeitstechniken trainieren; persönliche Hilfsmittel nur ergänzend nutzen.

Wirksamkeitskontrolle

  • Arbeitsablauf und Körperhaltung nach Umgestaltung erneut beobachten
  • Beschwerden, Fehlzeiten und Akzeptanz der Hilfsmittel verfolgen

Unterweisung

Zur Einstellung von Arbeitsmitteln, Nutzung von Hilfen und belastungsarmer Arbeitsweise praktisch unterweisen.

Dokumentation

Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.

Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften

  • Heben und Tragen
  • Bildschirmarbeit
  • Montieren
  • Logistik
  • Pflege
  • Büro
  • LasthandhabV
  • ArbSchG
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Amtliche Grundlagen