branche-Cluster · Priorität 72
Bauleiter/in in Baugewerbe: Baustelle begehen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Bauleiter/in in Baugewerbe am konkreten Ablauf „Baustelle begehen“ ein. Im Mittelpunkt stehen baufortschritt, qualität oder sicherheit kontrollieren, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Vor Ort anmelden, sichere Wege nutzen und laufende Kran- oder Maschinenbereiche meiden.
- Arbeitsmittel: Helm, Warnkleidung, mobiles Gerät
- Arbeitsumgebung: Wechselnde Baustellen
- Betroffene Personen: Bauleitung, Aufsicht und Gewerke
Tätigkeiten
- Baustelle begehen
Baufortschritt, Qualität oder Sicherheit kontrollieren
- Zähler ablesen
Verbrauchsdaten an wechselnden Orten erfassen
- Kundenanlage warten
Technische Anlage am fremden Standort instand halten
Gefährdungen
- Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Absturz von erhöhten Arbeitsplätzen bezeichnet die konkrete Ausprägung an Kanten, Dächern, Gerüsten, Leitern und Öffnungen.
- Mischverkehr auf Verkehrswegen
Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Mischverkehr auf Verkehrswegen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei gemeinsamem Verkehr von Fußgängern, Fahrzeugen und Transportmitteln.
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
Regeln und Pflichten
- BaustellV: Baustellenverordnung
Für die GBU bedeutet das: Koordination, Vorankündigung und Sicherheitsplanung auf Baustellen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR V3: Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Vorgehen bei der arbeitsstättenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Für die GBU bedeutet das: Einheitliche Kennzeichnung und Sicherheitszeichen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Für die GBU bedeutet das: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- tätigkeitsbezogene Grundbeurteilung plus Einsatzinformation
- Fahrzeug-, Ausrüstungs- und Unterweisungsnachweis
- Reise-, Check-in- oder Ereignisdokumentation
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Baustelle begehen
- vor erstmaligem Einsatzort oder neuer Kundengruppe
- bei Wetter-, Verkehrs-, Sicherheits- oder Aufgabenänderung
- nach Bedrohung, Unfall, Kontaktabbruch oder unerwarteter Gefahrenlage