Im Spritzverfahren lackieren sicher beurteilen
Oberflächen gleichmäßig beschichten
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Stoff, Sicherheitsdatenblatt, Ersatzmöglichkeit und Arbeitsmenge prüfen
- Arbeitsplatz, Lüftung, Auffangung und Notfallmittel vorbereiten
- Stoff möglichst geschlossen und emissionsarm verwenden
- Reste, Gebinde und kontaminierte Mittel sicher entsorgen und Tätigkeit dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Spritzpistole, Kabine, Absaugung
Stoffe und Materialien
- Lack, Härter, Lösemittel, Isocyanate
Arbeitsumgebung
- Lackierkabine oder abgegrenzter Bereich
Personengruppen
- Lackierende und Wartungspersonal
Typische Gefährdungen
- Lösemitteldämpfe
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Lösemitteldämpfe bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Lackieren, Kleben, Entfetten und Trocknen.
- Isocyanate
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Isocyanate bezeichnet die konkrete Ausprägung bei PU-Lacken, Schäumen und Klebstoffen.
- Brennbare Flüssigkeiten
Brand- und Explosionsgefährdungen entstehen, wenn Brennstoff, Sauerstoff und wirksame Zündquelle zusammentreffen oder Druck schlagartig freigesetzt wird. Brennbare Flüssigkeiten bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Umfüllen und Verarbeitung von Lösemitteln oder Kraftstoffen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Geschlossene Mischtechnik und wirksame Spritzkabinenabsaugung verwenden.
- Substitution und Mengenbegrenzung vor PSA prüfen
- Hautkontakt, Einatmen und Verschleppung durch technische Erfassung und Hygiene minimieren
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaligem Umgang mit dem Stoff oder Gemisch
- nach Änderung von Produkt, Menge, Verfahren oder Lüftung
- nach Verschüttung, Exposition oder gesundheitlicher Auffälligkeit
Erforderliche Nachweise
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
- Expositions-, Prüf- oder Entsorgungsnachweis soweit erforderlich
Berufe und Branchen
- Fahrzeuglackierer/in
- Lackierbetrieb
Amtliche Grundlagen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit