beruf-Cluster · Priorität 48

Gebäudereiniger/in in Gebäudereinigung: Böden nass reinigen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Gebäudereiniger/in in Gebäudereinigung am konkreten Ablauf „Böden nass reinigen“ ein. Im Mittelpunkt stehen bodenflächen von schmutz befreien, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

Redaktionell verantwortlich: · geprüft am

Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Abschnittsweise reinigen, Fläche sichtbar sperren und trockene Ausweichwege erhalten.
  • Arbeitsmittel: Mopp, Reinigungsautomat, Warnaufsteller
  • Arbeitsumgebung: Öffentliche oder betriebliche Verkehrsfläche
  • Betroffene Personen: Reinigungskräfte und Gebäudenutzende

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Stolpern, Rutschen und Stürzen

    Gefährdungen der Arbeitsumgebung ergeben sich aus Gestaltung und Zustand von Räumen, Verkehrswegen, Klima, Beleuchtung oder räumlichen Schnittstellen. Stolpern, Rutschen und Stürzen bezeichnet die konkrete Ausprägung auf nassen, unebenen, zugestellten oder schlecht beleuchteten Wegen.

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Dosieren, Sprühen und bei Feuchtarbeit.

  • Ziehen und Schieben von Lasten

    Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Ziehen und Schieben von Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung mit Wagen, Rollcontainern, Betten und Materialtransport.

Regeln und Pflichten

  • ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung

    Für die GBU bedeutet das: Einrichten und Betreiben sicherer Arbeitsstätten einschließlich Bildschirmarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • ASR A1.5: Fußböden

    Für die GBU bedeutet das: Sichere, rutschhemmende und instand gehaltene Fußböden. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

  • DGUV Regel 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz

    Für die GBU bedeutet das: Auswahl und Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Dokumente und Nachweise

  • Objekt- und tätigkeitsbezogene GBU
  • Produktliste, Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis
  • Reinigungs-, Freigabe- oder Ereignisprotokoll

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Böden nass reinigen
  • vor neuem Objekt, Verfahren oder Reinigungsprodukt
  • bei Sonderreinigung, Kontamination oder abweichender Oberfläche
  • nach Hautreaktion, Chemikalienkontakt oder Rutschereignis
Unterweisung vorbereiten