Ziehen und Schieben von Lasten
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Ziehen und Schieben von Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung mit Wagen, Rollcontainern, Betten und Materialtransport.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · fachlich geprüft am
Definition
Ergonomische Gefährdungen entstehen, wenn körperliche Anforderungen, Arbeitsmittel und Umgebung nicht menschengerecht aufeinander abgestimmt sind. Ziehen und Schieben von Lasten bezeichnet die konkrete Ausprägung mit Wagen, Rollcontainern, Betten und Materialtransport.
Typische Vorkommen
- mit Wagen, Rollcontainern, Betten und Materialtransport
- bei der Tätigkeit „Heben und Tragen“
- bei der Tätigkeit „Bildschirmarbeit“
- bei der Tätigkeit „Montieren“
Mögliche Folgen
- Überlastung von Rücken, Schultern und Gelenken
Gefährdung ermitteln
- Reale Körperhaltungen, Kräfte, Häufigkeiten und Dauer beobachten
- Arbeitsplatzmaße, Greifräume, Sehbedingungen und Pausen erfassen
- Beschwerden und Unterschiede der Beschäftigten einbeziehen
Gefährdung bewerten
Belastungsart, Intensität, Dauer, Wiederholung, Erholungszeiten und individuelle Leistungsvoraussetzungen werden gemeinsam betrachtet.
Maßnahmen nach STOP/TOP
- Substitution
- Belastenden manuellen Ablauf vermeiden oder automatisieren.
- Technisch
- Arbeitsplatz anpassen und Hebe-, Transport- oder Positionierhilfen bereitstellen.
- Organisatorisch
- Arbeitswechsel, Mengen, Taktung, Pausen und Teamarbeit gestalten.
- Persönlich
- Geeignete Arbeitstechniken trainieren; persönliche Hilfsmittel nur ergänzend nutzen.
Wirksamkeitskontrolle
- Arbeitsablauf und Körperhaltung nach Umgestaltung erneut beobachten
- Beschwerden, Fehlzeiten und Akzeptanz der Hilfsmittel verfolgen
Unterweisung
Zur Einstellung von Arbeitsmitteln, Nutzung von Hilfen und belastungsarmer Arbeitsweise praktisch unterweisen.
Dokumentation
Zu dokumentieren sind Vorkommen und betroffene Personen, das verwendete Beurteilungsverfahren, festgelegte Maßnahmen mit Verantwortung und Termin sowie Ergebnis und Datum der Wirksamkeitskontrolle.
Verknüpfte Tätigkeiten, Branchen und Vorschriften
- Heben und Tragen
- Bildschirmarbeit
- Montieren
- Logistik
- Pflege
- Büro
- LasthandhabV
- ArbSchG
Amtliche Grundlagen
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Manuelle Handhabung von Lasten
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen