Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht

Erste Hilfe & Verhalten bei Notfällen

Korrektes Verhalten im Notfall, Notruf absetzen und einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz.

Fachlich geprüft am

Kurzantwort

Korrektes Verhalten im Notfall, Notruf absetzen und einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Geltungsbereich und Zielgruppe

  • alle Beschäftigten

Arbeitsumgebung und Personengruppen

  • Arbeitsstätte
  • mobiler Einsatzort
  • Beschäftigte
  • Ersthelfende

Typische Tätigkeiten

  • alle betrieblichen Tätigkeiten

Gefährdungen und relevante Einwirkungen

  • Unfall
  • medizinischer Notfall

Lernziele

  • Notruf und Meldeweg anwenden
  • Eigenschutz berücksichtigen
  • Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren lassen

Verhaltensregeln

  • Notrufnummer 112 jederzeit präsent halten – funktioniert auch ohne Guthaben.
  • 5-W-Regel beim Notruf: Wo? Was? Wie viele? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen.
  • Unfallstelle absichern, eigene Sicherheit zuerst.
  • Ersthelfer und Standort des Verbandkastens im Betrieb kennen.
  • Jeden Unfall – auch kleine Verletzungen – zwingend im Verbandbuch dokumentieren.

Notfall- und Meldewege

  • Eigenschutz prüfen und Unfallstelle absichern.
  • Hilfe organisieren und erforderlichenfalls Notruf absetzen.
  • Betroffene betreuen und Anweisungen der Leitstelle befolgen.

Betrieblich zu ergänzen

  • Namen der Ersthelfenden
  • Standorte von Erste-Hilfe-Material
  • betrieblicher Dokumentations- und Meldeweg

Beispielhafte Verständnisfragen

Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.

Wann muss ein Unfall ins Verbandbuch eingetragen werden?

Fachlich richtige Einordnung: Bei jeder Verletzung, auch bei kleinen.

Auch kleinere Erste-Hilfe-Leistungen können für spätere Folgen bedeutsam sein.

Was steht am Anfang einer Hilfeleistung?

Fachlich richtige Einordnung: Eigenschutz und Überblick über die Situation.

Helfende dürfen sich nicht selbst gefährden und müssen die Situation zunächst erfassen.

Amtliche und fachliche Quellen

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