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Färbe-, Blondier- und Kosmetikprodukte

Produkte sicher ansetzen, anwenden und lagern sowie Haut- und Staubkontakt begrenzen.

Fachlich geprüft am

Kurzantwort

Produkte sicher ansetzen, anwenden und lagern sowie Haut- und Staubkontakt begrenzen. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Geltungsbereich und Zielgruppe

  • Beschäftigte in Friseur- und Kosmetikbetrieben

Arbeitsumgebung und Personengruppen

  • Salon
  • Mischplatz
  • Beschäftigte

Typische Tätigkeiten

  • färben
  • blondieren
  • kosmetische Produkte anmischen

Gefährdungen und relevante Einwirkungen

  • Hautreizung
  • Sensibilisierung
  • Staub
  • Dämpfe

Stoffe und Materialien

  • Färbemittel
  • Oxidationsmittel
  • Blondierpulver

Lernziele

  • Produktinformation und Dosierung beachten
  • Haut- und Staubkontakt vermeiden
  • Unverträglichkeit und Freisetzung melden

Verhaltensregeln

  • Produkte nur nach Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und betrieblicher Festlegung ansetzen.
  • Geeignete Handschuhe und staubarme beziehungsweise spritzarme Arbeitsweise anwenden.
  • Behälter schließen, Produkte getrennt lagern und Arbeitsplatz ausreichend lüften.

Notfall- und Meldewege

  • Bei Augen- oder Hautkontakt nach Produktangabe spülen und Hilfe organisieren.
  • Bei Atemwegsbeschwerden Arbeit stoppen, Frischluft aufsuchen und melden.

Betrieblich zu ergänzen

  • Produktliste und Mischplatz
  • Handschuh- und Lüftungsregel
  • Augenspülung und Meldeweg

Beispielhafte Verständnisfragen

Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.

Woraus ergibt sich das Mischungsverhältnis?

Fachlich richtige Einordnung: Aus Herstellerangabe und betrieblicher Festlegung.

Unkontrollierte Dosierung kann Exposition und Reaktion verändern.

Wie wird Staub bei Pulverprodukten begrenzt?

Fachlich richtige Einordnung: Durch vorgesehene staubarme Dosierung und Lüftung.

Staubarme Handhabung reduziert die inhalative Exposition.

Amtliche und fachliche Quellen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen · geprüft 2026-08-17

  • TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit · geprüft 2026-08-17

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