Qualitätsgate bestanden · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Färbe-, Blondier- und Kosmetikprodukte
Produkte sicher ansetzen, anwenden und lagern sowie Haut- und Staubkontakt begrenzen.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Produkte sicher ansetzen, anwenden und lagern sowie Haut- und Staubkontakt begrenzen. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Beschäftigte in Friseur- und Kosmetikbetrieben
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Salon
- Mischplatz
- Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- färben
- blondieren
- kosmetische Produkte anmischen
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Hautreizung
- Sensibilisierung
- Staub
- Dämpfe
Stoffe und Materialien
- Färbemittel
- Oxidationsmittel
- Blondierpulver
Lernziele
- Produktinformation und Dosierung beachten
- Haut- und Staubkontakt vermeiden
- Unverträglichkeit und Freisetzung melden
Verhaltensregeln
- Produkte nur nach Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und betrieblicher Festlegung ansetzen.
- Geeignete Handschuhe und staubarme beziehungsweise spritzarme Arbeitsweise anwenden.
- Behälter schließen, Produkte getrennt lagern und Arbeitsplatz ausreichend lüften.
Notfall- und Meldewege
- Bei Augen- oder Hautkontakt nach Produktangabe spülen und Hilfe organisieren.
- Bei Atemwegsbeschwerden Arbeit stoppen, Frischluft aufsuchen und melden.
Betrieblich zu ergänzen
- Produktliste und Mischplatz
- Handschuh- und Lüftungsregel
- Augenspülung und Meldeweg
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Woraus ergibt sich das Mischungsverhältnis?
Fachlich richtige Einordnung: Aus Herstellerangabe und betrieblicher Festlegung.
Unkontrollierte Dosierung kann Exposition und Reaktion verändern.
Wie wird Staub bei Pulverprodukten begrenzt?
Fachlich richtige Einordnung: Durch vorgesehene staubarme Dosierung und Lüftung.
Staubarme Handhabung reduziert die inhalative Exposition.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen · geprüft 2026-08-17
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit · geprüft 2026-08-17