Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Reinigungs- und Desinfektionsmittel sicher anwenden
Sicheres Dosieren, Anwenden und Lagern betrieblicher Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Sicheres Dosieren, Anwenden und Lagern betrieblicher Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Reinigungs-, Küchen-, Pflege- und Servicepersonal
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Sanitärbereich
- Küche
- Pflegebereich
- Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- reinigen
- desinfizieren
- dosieren
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Verätzung
- Dämpfe
- gefährliche Mischung
- Rutschgefahr
Stoffe und Materialien
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Lernziele
- Dosierung und Einwirkzeit einhalten
- gefährliche Mischungen vermeiden
- Bereich gegen Rutschen sichern
Verhaltensregeln
- Produkt nur nach Betriebsanweisung, Dosierung und vorgesehenem Anwendungszweck verwenden.
- Chemikalien niemals eigenmächtig mischen und Originalkennzeichnung erhalten.
- Reinigungsbereich kennzeichnen, ausreichend lüften und Restmittel sicher lagern.
Notfall- und Meldewege
- Bei Stoffkontakt gemäß Betriebsanweisung spülen und Hilfe organisieren.
- Bei auffälligem Gas oder Geruch Bereich verlassen, andere warnen und Alarmweg nutzen.
Betrieblich zu ergänzen
- Produktliste und Dosiersystem
- Lüftungs- und Sperrregel
- Augenspülung, Notfallmittel und Kontakt
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Dürfen unterschiedliche Reiniger zur Wirkungsverstärkung gemischt werden?
Fachlich richtige Einordnung: Nein, außer ein geprüftes Verfahren schreibt dies ausdrücklich vor.
Unkontrollierte Mischungen können gefährliche Reaktionsprodukte bilden.
Was ist nach einer Nassreinigung zusätzlich zu beachten?
Fachlich richtige Einordnung: Rutschbereich kennzeichnen oder sperren.
Andere Personen müssen vor der vorübergehenden Rutschgefahr geschützt werden.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen · geprüft 2026-08-17
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit · geprüft 2026-08-17