VERORDNUNG · Status: gueltig
BioStoffV: Biostoffverordnung
Die Verordnung konkretisiert gesetzliche Arbeitgeberpflichten für bestimmte Gefährdungen, Arbeitsmittel, Arbeitsstätten oder Beschäftigtengruppen unmittelbar verbindlich.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Im offiziellen Primärregister als geltendes Regelwerk geführt.
Pflichten für den Betrieb
- Spezifische Gefährdungen vor Aufnahme der Tätigkeit beurteilen
- Rangfolge und Mindestanforderungen der Schutzmaßnahmen umsetzen
- Erforderliche Fachkunde, Prüfungen, Vorsorge und Dokumentation organisieren
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- §§ 4–14
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Beurteilung und Schutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Biologische Laborproben bearbeiten
Proben öffnen, analysieren und entsorgen
- Isolationszimmer reinigen
Kontaminierte Patientenumgebung hygienisch aufbereiten
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz