Qualitätsgate bestanden · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht

Hygiene bei Friseur- und Kosmetikleistungen

Händehygiene, Instrumentenaufbereitung und sicherer Umgang mit möglichem Blutkontakt.

Fachlich geprüft am

Kurzantwort

Händehygiene, Instrumentenaufbereitung und sicherer Umgang mit möglichem Blutkontakt. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Geltungsbereich und Zielgruppe

  • Friseur-, Kosmetik- und Nagelstudio-Beschäftigte

Arbeitsumgebung und Personengruppen

  • Salon
  • Kosmetikstudio
  • Beschäftigte

Typische Tätigkeiten

  • Haare behandeln
  • Kosmetik anwenden
  • Instrumente aufbereiten

Gefährdungen und relevante Einwirkungen

  • Hautkontakt
  • Schnitt
  • Infektionsübertragung

Stoffe und Materialien

  • Desinfektionsmittel
  • Kosmetikprodukte

Lernziele

  • Instrumente hygienisch aufbereiten
  • Hautkontakt und Kreuzkontamination vermeiden
  • Schnittverletzungen sicher behandeln

Verhaltensregeln

  • Instrumente nach Nutzung gemäß Hygieneplan reinigen, desinfizieren und gegebenenfalls weiter aufbereiten.
  • Einmalmaterial nur einmal verwenden und sicher entsorgen.
  • Bei möglichem Blutkontakt geeignete Barrieren, Flächenhygiene und Meldeweg anwenden.

Notfall- und Meldewege

  • Bei Schnitt Behandlung unterbrechen, Wunde versorgen und kontaminierte Materialien sichern.
  • Bei Spritzer oder Stoffkontakt nach Produkt- und Hygienevorgabe handeln.

Betrieblich zu ergänzen

  • Hygiene- und Aufbereitungsplan
  • Einmalmaterial und Entsorgung
  • Vorgehen bei Schnitt oder Blutkontakt

Beispielhafte Verständnisfragen

Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.

Wann wird ein wiederverwendbares Instrument aufbereitet?

Fachlich richtige Einordnung: Nach dem festgelegten Hygieneplan vor der nächsten geeigneten Verwendung.

Unsichtbare Kontamination ist möglich und erfordert den festgelegten Prozess.

Darf Einmalmaterial mehrfach verwendet werden?

Fachlich richtige Einordnung: Nein.

Einmalmaterial ist nicht für eine validierte Wiederaufbereitung vorgesehen.

Amtliche und fachliche Quellen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen · geprüft 2026-08-17

  • TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit · geprüft 2026-08-17

Verwandte Fachmodule