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Hygiene bei Friseur- und Kosmetikleistungen
Händehygiene, Instrumentenaufbereitung und sicherer Umgang mit möglichem Blutkontakt.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Händehygiene, Instrumentenaufbereitung und sicherer Umgang mit möglichem Blutkontakt. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Friseur-, Kosmetik- und Nagelstudio-Beschäftigte
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Salon
- Kosmetikstudio
- Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- Haare behandeln
- Kosmetik anwenden
- Instrumente aufbereiten
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Hautkontakt
- Schnitt
- Infektionsübertragung
Stoffe und Materialien
- Desinfektionsmittel
- Kosmetikprodukte
Lernziele
- Instrumente hygienisch aufbereiten
- Hautkontakt und Kreuzkontamination vermeiden
- Schnittverletzungen sicher behandeln
Verhaltensregeln
- Instrumente nach Nutzung gemäß Hygieneplan reinigen, desinfizieren und gegebenenfalls weiter aufbereiten.
- Einmalmaterial nur einmal verwenden und sicher entsorgen.
- Bei möglichem Blutkontakt geeignete Barrieren, Flächenhygiene und Meldeweg anwenden.
Notfall- und Meldewege
- Bei Schnitt Behandlung unterbrechen, Wunde versorgen und kontaminierte Materialien sichern.
- Bei Spritzer oder Stoffkontakt nach Produkt- und Hygienevorgabe handeln.
Betrieblich zu ergänzen
- Hygiene- und Aufbereitungsplan
- Einmalmaterial und Entsorgung
- Vorgehen bei Schnitt oder Blutkontakt
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Wann wird ein wiederverwendbares Instrument aufbereitet?
Fachlich richtige Einordnung: Nach dem festgelegten Hygieneplan vor der nächsten geeigneten Verwendung.
Unsichtbare Kontamination ist möglich und erfordert den festgelegten Prozess.
Darf Einmalmaterial mehrfach verwendet werden?
Fachlich richtige Einordnung: Nein.
Einmalmaterial ist nicht für eine validierte Wiederaufbereitung vorgesehen.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen · geprüft 2026-08-17
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit · geprüft 2026-08-17