Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Infektionsschutz in Pflege und Betreuung
Standardhygiene, situationsgerechte PSA und Verhalten nach möglicher Infektionsexposition.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Standardhygiene, situationsgerechte PSA und Verhalten nach möglicher Infektionsexposition. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Pflege-, Betreuungs- und Praxispersonal
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Pflege
- Praxis
- Betreuung
- Beschäftigte
- Patienten
- betreute Personen
Typische Tätigkeiten
- pflegen
- betreuen
- körpernah arbeiten
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Infektion
- Kontamination
- Spritzer
Stoffe und Materialien
- biologische Arbeitsstoffe
Lernziele
- Standardhygiene anwenden
- PSA situationsgerecht wechseln
- Exposition unverzüglich melden
Verhaltensregeln
- Händehygiene nach Indikation und betrieblichem Hygieneplan durchführen.
- PSA nach erwarteter Exposition auswählen und zwischen Tätigkeiten sachgerecht wechseln.
- Kontaminierte Materialien im vorgesehenen Behälter und Ablauf entsorgen oder aufbereiten.
Notfall- und Meldewege
- Nach Schleimhaut- oder Blutkontakt sofort vorgesehene Erstmaßnahmen und Meldeweg anwenden.
- Bei Kontaminationsereignis Bereich sichern und hygieneverantwortliche Stelle informieren.
Betrieblich zu ergänzen
- Hygieneplan und Indikationen
- PSA und Entsorgungsweg
- Postexpositions- und Meldeverfahren
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Wann werden Handschuhe gewechselt?
Fachlich richtige Einordnung: Zwischen unreinen und reinen Tätigkeiten sowie nach betrieblicher Indikation.
Handschuhe können Erreger zwischen Tätigkeiten übertragen.
Ersetzen Handschuhe die Händehygiene?
Fachlich richtige Einordnung: Nein.
Handschuhe ergänzen, ersetzen aber nicht die festgelegte Händehygiene.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen · geprüft 2026-08-17
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17