Entscheidungshilfe · Version 2026.1
Entscheidungshilfe: Persönliche Schutzausrüstung auswählen
Führt von Restgefährdung und Eignung über Auswahl, Anpassung, Unterweisung und Pflege zur Wirksamkeitskontrolle.
Für Arbeitgeber, Führungskräfte und PSA-Verantwortliche · geprüft am
Wann einsetzen?
Wenn Gefährdungen nicht ausreichend durch vorrangige Maßnahmen vermieden werden können.
So anwenden
- Zuständige Person und betrachteten Bereich festlegen.
- Jeden Punkt vor Ort prüfen und Abweichungen konkret beschreiben.
- Maßnahme, Verantwortung, Termin und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren.
Prüfpunkte und Nachweise
| Erledigt | Prüfpunkt | Geeigneter Nachweis |
|---|---|---|
| □ | Vorrangige Substitution sowie technische und organisatorische Maßnahmen sind ausgeschöpft. | GBU-Begründung |
| □ | Schutzleistung passt zur Restgefährdung. | Auswahlbegründung |
| □ | Kombinationen mehrerer PSA sind verträglich. | Kompatibilitätsprüfung |
| □ | Individuelle Passform und Tragebedingungen sind berücksichtigt. | Anprobe |
| □ | Benutzung, Grenzen und Ablegeregeln wurden unterwiesen. | Unterweisungsnachweis |
| □ | Pflege, Austausch und Kontrolle sind organisiert. | PSA-Plan |
Methodik
- PSA als letzte Stufe der Maßnahmenhierarchie behandeln.
- Leistungsdaten auf konkrete Exposition beziehen.
- Trageakzeptanz und praktische Eignung mit Nutzenden prüfen.
Fachliche Grenzen
- Keine Produktempfehlung.
- Komplexe PSA kann spezielle Ausbildung erfordern.
Amtliche Quellen
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Präventionspflichten, Unterweisung, Erste Hilfe und Organisation