beruf-Cluster · Priorität 41
Bauwerksmechaniker/in in Abbruch und Sanierung: Abbrucharbeiten durchführen
Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Bauwerksmechaniker/in in Abbruch und Sanierung am konkreten Ablauf „Abbrucharbeiten durchführen“ ein. Im Mittelpunkt stehen bauteile kontrolliert zurückbauen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Eigene Anforderungen dieses Clusters
- Schadstofferkundung und statisch festgelegte Abbruchreihenfolge vor Beginn abschließen.
- Arbeitsmittel: Abbruchhammer, Bagger, Sprüheinrichtung
- Arbeitsumgebung: Instabiles Bestandsgebäude
- Betroffene Personen: Abbruchpersonal und Schadstoff-Fachkundige
Tätigkeiten
- Abbrucharbeiten durchführen
Bauteile kontrolliert zurückbauen
- Beton bohren und schneiden
Öffnungen, Anker oder Trennschnitte herstellen
- Schalung montieren und ausschalen
Betonform herstellen und nach Erhärten entfernen
Gefährdungen
- Herabfallende Gegenstände
Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.
- Quarzstaub
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.
- Asbestfasern
Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Asbestfasern bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe.
Regeln und Pflichten
- TRGS 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Für die GBU bedeutet das: Erkundung, Sachkunde, Anzeige und Schutz bei Asbestarbeiten. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Dokumente und Nachweise
- Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
- Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel
Unterweisung
- Sicheres Ausführen: Abbrucharbeiten durchführen
- vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
- bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
- nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten