beruf-Cluster · Priorität 41

Bauwerksmechaniker/in in Abbruch und Sanierung: Abbrucharbeiten durchführen

Dieser Fachcluster ordnet die Arbeit von Bauwerksmechaniker/in in Abbruch und Sanierung am konkreten Ablauf „Abbrucharbeiten durchführen“ ein. Im Mittelpunkt stehen bauteile kontrolliert zurückbauen, die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die daraus folgenden Arbeitsschutzanforderungen.

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Eigene Anforderungen dieses Clusters

  • Schadstofferkundung und statisch festgelegte Abbruchreihenfolge vor Beginn abschließen.
  • Arbeitsmittel: Abbruchhammer, Bagger, Sprüheinrichtung
  • Arbeitsumgebung: Instabiles Bestandsgebäude
  • Betroffene Personen: Abbruchpersonal und Schadstoff-Fachkundige

Tätigkeiten

Gefährdungen

  • Herabfallende Gegenstände

    Mechanische Gefährdungen entstehen, wenn bewegte Teile, Werkstücke, Oberflächen oder gespeicherte Kräfte Menschen verletzen können. Herabfallende Gegenstände bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Lagerung, Krantransport und Arbeiten übereinander.

  • Quarzstaub

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Quarzstaub bezeichnet die konkrete Ausprägung beim Trennen, Schleifen oder Bohren mineralischer Werkstoffe.

  • Asbestfasern

    Gefahrstoffgefährdungen entstehen durch Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt mit gefährlichen Stoffen, Gemischen, Stäuben oder Dämpfen. Asbestfasern bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Sanierung und Bearbeitung älterer Baustoffe.

Regeln und Pflichten

Dokumente und Nachweise

  • Baustellen- beziehungsweise tätigkeitsbezogene GBU
  • Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
  • Prüfnachweis für Arbeits- und Schutzmittel

Unterweisung

  • Sicheres Ausführen: Abbrucharbeiten durchführen
  • vor Beginn auf einer neuen oder veränderten Baustelle
  • bei Wechsel von Arbeitsmittel, Höhe oder Wetterlage
  • nach Unterbrechung oder Änderung paralleler Arbeiten
Unterweisung vorbereiten