Qualitätsgate bestanden · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
Handwerkzeuge sicher benutzen
Geeignete Handwerkzeuge auswählen, vor Gebrauch prüfen und sicher transportieren und ablegen.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Geeignete Handwerkzeuge auswählen, vor Gebrauch prüfen und sicher transportieren und ablegen. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Beschäftigte mit Handwerkzeugen
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Werkstatt
- Baustelle
- Montage
- Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- schneiden
- schrauben
- schlagen
- montieren
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Schnitt
- Stich
- Quetschen
- wegfliegende Teile
Lernziele
- passendes Werkzeug auswählen
- Mängel erkennen
- Werkzeuge sicher führen und ablegen
Verhaltensregeln
- Werkzeug nach Aufgabe, Werkstoff und Herstellerangabe auswählen.
- Vor Gebrauch Griff, Schneide, Kopf und sonstige sicherheitsrelevante Teile prüfen.
- Werkstücke sichern und Hände aus der möglichen Bewegungs- oder Abrutschrichtung halten.
Notfall- und Meldewege
- Defektes Werkzeug sperren und melden.
- Bei Verletzung Arbeit stoppen, Erste Hilfe veranlassen und Ereignis melden.
Betrieblich zu ergänzen
- freigegebene Werkzeuge
- Prüf- und Austauschweg
- vorgesehene PSA und Werkstückspannung
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Was tun Sie mit einem Hammer mit lockerem Kopf?
Fachlich richtige Einordnung: Nicht benutzen, sperren und melden.
Ein lockerer Werkzeugkopf kann sich lösen und Personen treffen.
Wohin zeigt die mögliche Abrutschrichtung beim Schneiden?
Fachlich richtige Einordnung: Weg von Hand und Körper.
Der Körper darf nicht im erwartbaren Bewegungsweg liegen.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · geprüft 2026-08-17
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17