Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht

Grundunterweisung für Gefahrstoffe

Gefahrstoffkennzeichnung, sichere Verwendung, Hygiene, Lagerung und Verhalten bei Freisetzung.

Fachlich geprüft am

Kurzantwort

Gefahrstoffkennzeichnung, sichere Verwendung, Hygiene, Lagerung und Verhalten bei Freisetzung. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Geltungsbereich und Zielgruppe

  • Beschäftigte mit Gefahrstoffkontakt

Arbeitsumgebung und Personengruppen

  • Werkstatt
  • Reinigung
  • Labor
  • Beschäftigte

Typische Tätigkeiten

  • Gefahrstoffe verwenden
  • umfüllen
  • lagern

Gefährdungen und relevante Einwirkungen

  • Einatmen
  • Hautkontakt
  • Brand
  • gefährliche Reaktion

Stoffe und Materialien

  • Gefahrstoffe

Lernziele

  • Kennzeichnung und Betriebsanweisung nutzen
  • Exposition vermeiden
  • Störung und Freisetzung richtig melden

Verhaltensregeln

  • Nur gekennzeichnete, freigegebene Stoffe entsprechend Betriebsanweisung verwenden.
  • Vorgesehene Dosierung, Lüftung, Absaugung, Hygiene und PSA einhalten.
  • Stoffe nicht eigenmächtig mischen oder in ungekennzeichnete Behälter umfüllen.

Notfall- und Meldewege

  • Bei Freisetzung Bereich sichern, Eigengefährdung vermeiden und betrieblichen Alarmweg nutzen.
  • Bei Kontakt oder Einatmen stoffbezogene Erste-Hilfe-Angaben anwenden und Hilfe organisieren.

Betrieblich zu ergänzen

  • verwendete Stoffe und Betriebsanweisungen
  • Lager- und Entsorgungsregeln
  • Notfallmittel und Meldeweg

Beispielhafte Verständnisfragen

Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.

Woraus ergeben sich die konkreten Regeln für einen Gefahrstoff?

Fachlich richtige Einordnung: Aus Kennzeichnung, Betriebsanweisung und betrieblicher Festlegung.

Stoffbezogene Regeln müssen aus geprüften Informationen abgeleitet werden.

Dürfen Reiniger eigenmächtig gemischt werden?

Fachlich richtige Einordnung: Nein, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen und bewertet ist.

Mischungen können gefährliche Reaktionen und Gase verursachen.

Amtliche und fachliche Quellen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen · geprüft 2026-08-17

  • DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17

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