Pilotfreigabe · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht

Persönliche Schutzausrüstung richtig benutzen

Vorgesehene PSA prüfen, korrekt verwenden, pflegen und bei Mängeln austauschen lassen.

Fachlich geprüft am

Kurzantwort

Vorgesehene PSA prüfen, korrekt verwenden, pflegen und bei Mängeln austauschen lassen. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.

Geltungsbereich und Zielgruppe

  • Beschäftigte mit festgelegter PSA

Arbeitsumgebung und Personengruppen

  • alle PSA-pflichtigen Bereiche
  • Beschäftigte

Typische Tätigkeiten

  • PSA benutzen

Gefährdungen und relevante Einwirkungen

  • unzureichende Schutzwirkung
  • Fehlanwendung

Lernziele

  • vorgesehene PSA zuordnen
  • Sitz und Zustand prüfen
  • Grenzen der Schutzwirkung kennen

Verhaltensregeln

  • Nur die für Tätigkeit und Person festgelegte PSA benutzen.
  • Vor Benutzung Zustand, Passform und Kompatibilität prüfen.
  • PSA nach Vorgabe reinigen, lagern und bei Mängeln sofort austauschen lassen.

Notfall- und Meldewege

  • Bei Versagen oder Kontamination Gefahrenbereich verlassen und betriebliches Verfahren anwenden.
  • Gesundheitliche Beschwerden oder ungeeignete Passform unverzüglich melden.

Betrieblich zu ergänzen

  • PSA je Tätigkeit
  • Ausgabe- und Ersatzstelle
  • Reinigung, Lagerung und Entsorgung

Beispielhafte Verständnisfragen

Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.

Was prüfen Sie vor der Benutzung von PSA?

Fachlich richtige Einordnung: Zustand, Passform und Eignung für die Tätigkeit.

Schutzwirkung setzt geeignete und intakte PSA voraus.

Darf beschädigte PSA weiterverwendet werden?

Fachlich richtige Einordnung: Nein, sie ist zu ersetzen beziehungsweise prüfen zu lassen.

Beschädigungen können die Schutzwirkung aufheben.

Amtliche und fachliche Quellen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung · geprüft 2026-08-17

  • DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17

Verwandte Fachmodule