Qualitätsgate bestanden · Version 1.0.0 · Status veröffentlicht
CO₂-Flaschen und Schankanlagen
Sicherer Flaschenwechsel, Lüftung und Verhalten bei CO₂-Alarm oder Leckage.
Fachlich geprüft am
Kurzantwort
Sicherer Flaschenwechsel, Lüftung und Verhalten bei CO₂-Alarm oder Leckage. Das Modul muss vor der Durchführung an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und betrieblichen Abläufe angepasst werden.
Geltungsbereich und Zielgruppe
- Gastronomiepersonal mit Zugang zu Schank- oder Flaschenräumen
Arbeitsumgebung und Personengruppen
- Keller
- Schankraum
- Flaschenlager
- Beschäftigte
Typische Tätigkeiten
- CO₂-Flasche wechseln
- Schankanlage bedienen
Gefährdungen und relevante Einwirkungen
- Erstickung
- Druck
- unkontrollierte Gasfreisetzung
Stoffe und Materialien
- Kohlendioxid
Lernziele
- CO₂-Gefahr erkennen
- Flaschen sicher handhaben
- Alarmbereich nicht ungeschützt betreten
Verhaltensregeln
- Nur eingewiesene Personen dürfen Flaschen nach festgelegtem Verfahren wechseln.
- Flaschen gegen Umfallen sichern und Armaturen vor Beschädigung schützen.
- Lüftung, Gaswarnanlage und Zutrittsregel des Flaschenraums beachten.
Notfall- und Meldewege
- Bei CO₂-Alarm oder Leckage Bereich nicht betreten beziehungsweise sofort verlassen und andere warnen.
- Alarmweg und Rettung nur ohne Eigengefährdung auslösen; keine ungeschützte Personenrettung.
Betrieblich zu ergänzen
- Flaschenraum und Zutrittsregel
- Lüftung und Gaswarnanlage
- Wechselverfahren und Alarmkontakt
Beispielhafte Verständnisfragen
Ausgewählte Beispiele, nicht der vollständige Durchführungsablauf.
Was tun Sie bei CO₂-Alarm vor einem Kellerraum?
Fachlich richtige Einordnung: Nicht betreten, warnen und Alarmweg nutzen.
CO₂ ist unsichtbar und kann sehr schnell zur Bewusstlosigkeit führen.
Wie werden CO₂-Flaschen gelagert?
Fachlich richtige Einordnung: Gegen Umfallen gesichert und Armaturen geschützt.
Mechanische Beschädigung kann zu unkontrollierter Druckfreisetzung führen.
Amtliche und fachliche Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft 2026-08-17
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln · geprüft 2026-08-17
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · geprüft 2026-08-17