TRGS · Status: gueltig
TRGS 727: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
Die Technische Regel für Gefahrstoffe gibt den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene zur GefStoffV wieder und löst bei Einhaltung deren Vermutungswirkung aus.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Im offiziellen Primärregister als geltendes Regelwerk geführt.
Pflichten für den Betrieb
- Stoff-, Tätigkeits- und Expositionsbedingungen regelbezogen ermitteln
- Substitution und abgestufte Schutzmaßnahmen fachkundig festlegen
- Befunde, Abweichungen, Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- Kapitel 3–8
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Vermeidung wirksamer Zündquellen durch elektrostatische Aufladung. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Chemikalien umfüllen
Stoffe zwischen Gebinden oder Anlagen übertragen
- Industrieanlage absaugen
Staub und Produktionsreste sicher entfernen
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)