Entscheidungshilfe · Version 2026.1
Entscheidungshilfe: Neuen Gefahrstoff einführen
Führt von der Produktanfrage über Substitution und Schutzmaßnahmen bis zu Verzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisung.
Für Einkauf, Führungskräfte und Gefahrstoffverantwortliche · geprüft am
Wann einsetzen?
Vor erstmaliger Beschaffung oder verändertem Einsatz eines Stoffes oder Gemisches.
So anwenden
- Zuständige Person und betrachteten Bereich festlegen.
- Jeden Punkt vor Ort prüfen und Abweichungen konkret beschreiben.
- Maßnahme, Verantwortung, Termin und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren.
Prüfpunkte und Nachweise
| Erledigt | Prüfpunkt | Geeigneter Nachweis |
|---|---|---|
| □ | Sicherheitsdatenblatt und Verwendungszweck liegen vor. | Aktuelles Sicherheitsdatenblatt |
| □ | Eine weniger gefährliche Alternative wurde geprüft. | Substitutionsprüfung |
| □ | Exposition und mögliche Aufnahmewege sind ermittelt. | Tätigkeitsbeschreibung |
| □ | Technische und organisatorische Maßnahmen sind festgelegt. | Schutzmaßnahmenplan |
| □ | Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisung sind aktualisiert. | Register und Anweisung |
| □ | Vorsorge, PSA und Unterweisung sind geklärt. | Nachweise |
Methodik
- Entscheidung vor Beschaffung beginnen.
- Gefahrstoff, Tätigkeit und Exposition getrennt erfassen.
- Maßnahmenhierarchie und verbleibenden Handlungsbedarf dokumentieren.
Fachliche Grenzen
- Keine Ersatzstoffbewertung für komplexe chemische Verfahren.
- Messungen und Fachkunde können erforderlich sein.
Amtliche Quellen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gefährdungsbeurteilung, Substitution, Verzeichnis und Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmen bei Hautgefährdung und Feuchtarbeit
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge