GESETZ · Status: gueltig
ArbZG: Arbeitszeitgesetz
Das staatliche Gesetz gilt im jeweils beschriebenen persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich und bildet den verbindlichen Rahmen für betriebliche Schutzentscheidungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Im offiziellen Primärregister als geltendes Regelwerk geführt.
Pflichten für den Betrieb
- Anwendungsbereich und verantwortliche Personen für den Betrieb bestimmen
- Pflichten in Organisation, Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung nachvollziehbar zuordnen
- Besondere Beschäftigtengruppen und Beteiligungsrechte berücksichtigen
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- §§ 3–6
- 9–11
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit sowie Nacht- und Schichtarbeit. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Nächtlichen Kontrollgang allein durchführen
Objekte außerhalb der Betriebszeit kontrollieren
- Technischen Notdiensteinsatz leisten
Störung außerhalb regulärer Zeiten lokalisieren und begrenzen
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz