Technischen Notdiensteinsatz leisten sicher beurteilen
Störung außerhalb regulärer Zeiten lokalisieren und begrenzen
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Auftrag, Ort, Reise, Kontaktperson und besondere Lage vorab klären
- Fahrzeug, Kommunikation, Arbeitsmittel und Notfallweg vorbereiten
- Tätigkeit vor Ort nach Lagecheck und abgestimmten Grenzen durchführen
- Rückmeldung, Ereignisse und erforderliche Folgemaßnahmen dokumentieren
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Servicefahrzeug, Messgerät, Werkzeug, Kommunikation
Stoffe und Materialien
- anlagenspezifische Stoffe
Arbeitsumgebung
- Unbekannter Einsatzort bei Nacht oder Störung
Personengruppen
- Notdienst, Kundschaft und Einsatzkräfte
Typische Gefährdungen
- Alleinarbeit ohne wirksame Notfallorganisation
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Alleinarbeit ohne wirksame Notfallorganisation bezeichnet die konkrete Ausprägung bei abgelegenen, gefährlichen oder zeitversetzten Tätigkeiten.
- Ermüdung durch Schicht- und Nachtarbeit
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Ermüdung durch Schicht- und Nachtarbeit bezeichnet die konkrete Ausprägung bei ungünstigen Folgen, langen Diensten und zu kurzer Erholung.
- Unklare Verantwortung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Unklare Verantwortung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Delegation ohne Befugnisse und ungeklärten Schnittstellen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Telefonische Lageklärung, Eskalationsgrenzen und zweite Person für Hochrisikoarbeiten vorsehen.
- Wechselnde Orte durch Vorabinformation und dynamischen Lagecheck beherrschen
- Erreichbarkeit, Alleinarbeit, Reisezeit und Abbruchkriterien eindeutig regeln
Unterweisungsanlässe
- vor erstmaligem Einsatzort oder neuer Kundengruppe
- bei Wetter-, Verkehrs-, Sicherheits- oder Aufgabenänderung
- nach Bedrohung, Unfall, Kontaktabbruch oder unerwarteter Gefahrenlage
Erforderliche Nachweise
- tätigkeitsbezogene Grundbeurteilung plus Einsatzinformation
- Fahrzeug-, Ausrüstungs- und Unterweisungsnachweis
- Reise-, Check-in- oder Ereignisdokumentation
Berufe und Branchen
- Servicetechniker/in
- Technischer Notdienst
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche
- DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe