Ortsveränderliche Geräte prüfen sicher beurteilen
Elektrische Arbeitsmittel auf sicheren Zustand kontrollieren
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsauftrag, Anlage, Grenzen und Qualifikation klären
- Anlage identifizieren und sicheren Arbeitszustand herstellen
- Arbeit mit geeigneten Prüf- und Schutzmitteln durchführen
- Anlage prüfen, Abdeckungen herstellen und kontrolliert freigeben
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Geräteprüfer, Prüfadapter
Stoffe und Materialien
- keine
Arbeitsumgebung
- Werkstatt oder Einsatzort
Personengruppen
- Zur Prüfung befähigte Person und Nutzende
Typische Gefährdungen
- Beschädigte elektrische Betriebsmittel
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Beschädigte elektrische Betriebsmittel bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Kabelbruch, defekten Steckern und rauem Einsatz.
- Direktes Berühren aktiver Teile
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Direktes Berühren aktiver Teile bezeichnet die konkrete Ausprägung an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen.
- Fehlende Prüfung und Wartung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Fehlende Prüfung und Wartung bezeichnet die konkrete Ausprägung an Arbeitsmitteln, Schutzsystemen und Anlagen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Besichtigung, elektrische Messung, Funktionsprüfung und eindeutige Ergebnisbewertung kombinieren.
- Die fünf Sicherheitsregeln entsprechend der Tätigkeit konsequent anwenden
- Arbeitsverantwortung, Anlagenverantwortung und Schaltzustand eindeutig kommunizieren
Unterweisungsanlässe
- vor Einsatz an einer unbekannten Anlage
- bei Änderung von Schaltzustand, Verfahren oder Arbeitsgrenzen
- nach elektrischer Auffälligkeit, Fehler oder Beinaheunfall
Erforderliche Nachweise
- Arbeitsauftrag und Schalt- beziehungsweise Freigabenachweis
- Qualifikations-, Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfprotokoll
Berufe und Branchen
- Elektrofachkraft
- Alle Branchen
Amtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Prüfungen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln