Ortsfeste elektrische Anlage prüfen sicher beurteilen
Schutzmaßnahmen messtechnisch und durch Besichtigung bewerten
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Arbeitsablauf in vier Phasen
- Arbeitsauftrag, Anlage, Grenzen und Qualifikation klären
- Anlage identifizieren und sicheren Arbeitszustand herstellen
- Arbeit mit geeigneten Prüf- und Schutzmitteln durchführen
- Anlage prüfen, Abdeckungen herstellen und kontrolliert freigeben
Tätigkeit zerlegen
Arbeitsmittel
- Installationstester, Messleitungen
Stoffe und Materialien
- keine
Arbeitsumgebung
- Gebäudeinstallation oder Industrieanlage
Personengruppen
- Prüfende und Anlagenverantwortliche
Typische Gefährdungen
- Direktes Berühren aktiver Teile
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Direktes Berühren aktiver Teile bezeichnet die konkrete Ausprägung an offenen, beschädigten oder unzureichend abgedeckten Teilen.
- Störlichtbogen
Elektrische Gefährdungen entstehen durch Stromdurchgang, Lichtbogen, fehlerhafte Anlagen oder elektrostatische Entladung. Störlichtbogen bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Schaltfehlern, Kurzschluss und Arbeiten an Verteilungen.
- Unklare Verantwortung
Organisatorische Gefährdungen entstehen durch ungeklärte Verantwortung, fehlende Koordination, ungeeignete Arbeitszeiten, mangelhafte Information oder unzureichende Notfallvorsorge. Unklare Verantwortung bezeichnet die konkrete Ausprägung bei Delegation ohne Befugnisse und ungeklärten Schnittstellen.
Tätigkeitsspezifische Maßnahmen
- Prüfumfang, Bewertung und sichere Messpunkte durch befähigte Elektrofachkraft festlegen.
- Die fünf Sicherheitsregeln entsprechend der Tätigkeit konsequent anwenden
- Arbeitsverantwortung, Anlagenverantwortung und Schaltzustand eindeutig kommunizieren
Unterweisungsanlässe
- vor Einsatz an einer unbekannten Anlage
- bei Änderung von Schaltzustand, Verfahren oder Arbeitsgrenzen
- nach elektrischer Auffälligkeit, Fehler oder Beinaheunfall
Erforderliche Nachweise
- Arbeitsauftrag und Schalt- beziehungsweise Freigabenachweis
- Qualifikations-, Unterweisungs- und Einweisungsnachweis
- Prüfprotokoll
Berufe und Branchen
- Elektroprüfer/in
- Facility Management
Amtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Prüfungen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln