TRBS · Status: ersetzt
TRBS 2152: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
Die Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert die BetrSichV und beschreibt den Stand der Technik für Bereitstellung, Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Aufgehoben und durch ein benanntes Nachfolgeregelwerk ersetzt.
Nachfolgeregel: TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
Pflichten für den Betrieb
- Arbeitsmittel, Betriebszustände und vorhersehbare Abweichungen erfassen
- Schutzmaßnahmen und Prüfungen durch geeignete fachkundige Personen bestimmen
- Abweichungen vom Regelwerk gleichwertig begründen und kontrollieren
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- gesamte frühere Regel
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Historische Explosionsschutzregel; für neue Bewertungen Nachfolgeregel nutzen. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Gefahrstoffe lagern
Gebinde geordnet und verträglich bevorraten
- Traktionsbatterien laden
Energieversorgung elektrischer Flurförderzeuge wiederherstellen
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)