TRBS · Status: ersetzt
TRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
Die Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert die BetrSichV und beschreibt den Stand der Technik für Bereitstellung, Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Aufgehoben und durch ein benanntes Nachfolgeregelwerk ersetzt.
Nachfolgeregel: TRGS 727 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
Pflichten für den Betrieb
- Arbeitsmittel, Betriebszustände und vorhersehbare Abweichungen erfassen
- Schutzmaßnahmen und Prüfungen durch geeignete fachkundige Personen bestimmen
- Abweichungen vom Regelwerk gleichwertig begründen und kontrollieren
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- gesamte frühere Regel
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Historische Regel; Anforderungen werden in TRGS 727 fortgeführt. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Chemikalien umfüllen
Stoffe zwischen Gebinden oder Anlagen übertragen
- Industrieanlage absaugen
Staub und Produktionsreste sicher entfernen
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)