TRGS · Status: geaendert
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition
Die Technische Regel für Gefahrstoffe gibt den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene zur GefStoffV wieder und löst bei Einhaltung deren Vermutungswirkung aus.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Geltend; das Primärregister weist Änderungen, Ergänzungen oder eine Neufassung aus.
Pflichten für den Betrieb
- Stoff-, Tätigkeits- und Expositionsbedingungen regelbezogen ermitteln
- Substitution und abgestufte Schutzmaßnahmen fachkundig festlegen
- Befunde, Abweichungen, Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- Kapitel 3–7
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Inhalative Exposition und Wirksamkeitsnachweis. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Lichtbogenschweißen
Metallteile thermisch fügen
- Holz schleifen
Holzoberflächen glätten und vorbereiten
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)