TRGS · Status: geaendert

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition

Die Technische Regel für Gefahrstoffe gibt den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene zur GefStoffV wieder und löst bei Einhaltung deren Vermutungswirkung aus.

Redaktionell verantwortlich: · redaktionell geprüft am

Status und Einordnung

Geltend; das Primärregister weist Änderungen, Ergänzungen oder eine Neufassung aus.

Pflichten für den Betrieb

  • Stoff-, Tätigkeits- und Expositionsbedingungen regelbezogen ermitteln
  • Substitution und abgestufte Schutzmaßnahmen fachkundig festlegen
  • Befunde, Abweichungen, Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren

Relevante Paragraphen und Abschnitte

  • Kapitel 3–7

Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung

Für die GBU bedeutet das: Inhalative Exposition und Wirksamkeitsnachweis. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.

Betroffene Tätigkeiten

Primärquelle

Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.

Offizielles Register bei Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)