GESETZ · Status: gueltig
JArbSchG: Jugendarbeitsschutzgesetz
Das staatliche Gesetz gilt im jeweils beschriebenen persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich und bildet den verbindlichen Rahmen für betriebliche Schutzentscheidungen.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · redaktionell geprüft am
Status und Einordnung
Im offiziellen Primärregister als geltendes Regelwerk geführt.
Pflichten für den Betrieb
- Anwendungsbereich und verantwortliche Personen für den Betrieb bestimmen
- Pflichten in Organisation, Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung nachvollziehbar zuordnen
- Besondere Beschäftigtengruppen und Beteiligungsrechte berücksichtigen
Relevante Paragraphen und Abschnitte
- §§ 22
- 28a
- 29
Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung
Für die GBU bedeutet das: Beschäftigungsverbote, Beurteilung und Unterweisung Jugendlicher. Die Anforderungen sind auf den tatsächlichen Betrieb zu übertragen; diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Prüfung des verlinkten Primärtextes.
Betroffene Tätigkeiten
- Kreissäge bedienen
Holz oder Plattenwerkstoffe maßhaltig trennen
- Lebensmittel schneiden
Lebensmittel portionieren und vorbereiten
Primärquelle
Redaktionelle Zusammenfassung, keine Wiedergabe des Volltexts.
Offizielles Register bei Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz