Sicherheitsunterweisung

Digitale Unterweisung

Digitale Unterstützung für tätigkeitsbezogene Unterweisung, Rückfragen, Verständnis und Dokumentation.

Redaktionell verantwortlich: · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus

Digitale Elemente können eine Unterweisung unterstützen. Entscheidend bleiben der Bezug zur konkreten Tätigkeit, eine verständliche Vermittlung, die Möglichkeit für Rückfragen und die betriebliche Kontrolle des Verständnisses.

Voraussetzungen für eine belastbare digitale Durchführung

Tätigkeitsbezug, verständliche und sprachlich geeignete Vermittlung, Rückfragemöglichkeit, Kontrolle des Verständnisses, Identifizierbarkeit und nachvollziehbare Dokumentation. Ob eine rein digitale Form ausreicht, ist anhand des konkreten Risikos und Regelwerks zu prüfen.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · Quelle geprüft am

  • DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention

    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) · Aktuelle Konkretisierung zu GBU, Unterweisung, Pflichtenübertragung, Notfallmaßnahmen und Erster Hilfe · Quelle geprüft am