Gefährdungsbeurteilung

Gültigkeit der Gefährdungsbeurteilung

Wie lange ist eine GBU gültig? Kein starres Ablaufdatum – aber Pflicht zur Aktualisierung bei jeder Veränderung.

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Eine Gefährdungsbeurteilung hat kein gesetzliches Ablaufdatum – aber das ist trügerisch. § 3 Abs. 1 ArbSchG verlangt eine kontinuierliche Aktualisierung. Eine veraltete GBU wird bei Prüfungen regelmäßig wie eine nicht vorhandene behandelt.

Wann verliert die GBU faktisch ihre Gültigkeit?

Spätestens dann, wenn sich Ihr Betrieb verändert hat, ohne dass die GBU mitgewachsen ist. Typische Auslöser:

  • Neue Maschinen, Werkzeuge oder Arbeitsmittel (z. B. neuer Ofen in der Gastronomie)
  • Neue Tätigkeiten oder Verfahren (z. B. mobiles Arbeiten, neue Dienstleistungen)
  • Umzug oder Umbau der Räumlichkeiten
  • Unfall oder Beinaheunfall – Pflicht zur Überprüfung
  • Schwangerschaft einer Beschäftigten (MuSchG) → gesonderte GBU
  • Gesetzesänderung (z. B. neue BetrSichV oder TRGS).

Gibt es eine feste Wiederholungs-Frist?

Das Arbeitsschutzgesetz nennt keine starre Frist. In der Praxis hat sich aber eine jährliche Überprüfung etabliert – analog zur jährlichen Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt erwarten bei Begehungen eine aktuelle, datierte und unterzeichnete Version.

Was passiert mit einer veralteten GBU?

Im Prüfungsfall gilt: Veraltet = nicht vorhanden. Konsequenzen:

  • Bußgeld bis 30.000 € nach § 25 ArbSchG
  • Im Unfallfall Regress der BG nach § 110 SGB VII – häufig sechsstellig
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung wegen Organisationsverschulden.

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Häufige Fragen

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung erneuert werden?

Es gibt keine starre Frist, aber eine kontinuierliche Aktualisierungspflicht (§ 3 ArbSchG). In der Praxis empfiehlt sich – analog zur jährlichen Unterweisung – mindestens eine jährliche Überprüfung sowie eine Aktualisierung bei jeder relevanten Veränderung.

Wann verliert eine Gefährdungsbeurteilung ihre Gültigkeit?

Bei neuen Maschinen, neuen Tätigkeiten, Umbauten, nach Unfällen, bei Schwangerschaften und bei Gesetzes- oder Vorschriftenänderungen. Eine nicht aktualisierte GBU wird bei BG- oder Gewerbeaufsichts-Prüfungen wie eine fehlende behandelt.

Was droht, wenn die GBU veraltet ist?

Bußgeld bis 30.000 € nach § 25 ArbSchG, im Unfallfall Regress der Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII und persönliche Haftung der Geschäftsführung wegen Organisationsverschulden.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · Quelle geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · Quelle geprüft am