Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Kernpflicht jedes Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG – systematische Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken.

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Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des modernen Arbeitsschutzes. Sie ermittelt systematisch, welche Risiken an einem Arbeitsplatz bestehen, und legt fest, wie sie minimiert werden.

7 Schritte der GBU

1. Arbeitsbereiche festlegen, 2. Gefährdungen ermitteln, 3. Risiko bewerten, 4. Maßnahmen festlegen (T-O-P), 5. Maßnahmen umsetzen, 6. Wirksamkeit prüfen, 7. Fortschreiben.

Wer muss eine GBU erstellen?

Jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter. Auch Solo-Selbständige mit Minijobbern oder Praktikanten sind verpflichtet.

Rechtsfolgen bei Fehlen

Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG (bis 30.000 €), bei Unfall persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · Quelle geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · Quelle geprüft am