Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Kernpflicht jedes Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG – systematische Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des modernen Arbeitsschutzes. Sie ermittelt systematisch, welche Risiken an einem Arbeitsplatz bestehen, und legt fest, wie sie minimiert werden.
7 Schritte der GBU
1. Arbeitsbereiche festlegen, 2. Gefährdungen ermitteln, 3. Risiko bewerten, 4. Maßnahmen festlegen (T-O-P), 5. Maßnahmen umsetzen, 6. Wirksamkeit prüfen, 7. Fortschreiben.
Wer muss eine GBU erstellen?
Jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter. Auch Solo-Selbständige mit Minijobbern oder Praktikanten sind verpflichtet.
Rechtsfolgen bei Fehlen
Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG (bis 30.000 €), bei Unfall persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich.
Grundlagen und Primärquellen
Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · Quelle geprüft am
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · Quelle geprüft am