Praxis & Dokumente

Verbandbuch (Meldeblock)

Pflicht nach DGUV V1: Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb ist lückenlos zu dokumentieren – 5 Jahre aufzubewahren.

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Das Verbandbuch ist eine der am häufigsten übersehenen Pflichten im Arbeitsschutz – dabei zählt es zu den einfachsten. Nach § 24 Abs. 6 [DGUV Vorschrift 1](/lexikon/dguv-vorschrift-1) ist jede noch so kleine Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb schriftlich zu dokumentieren. Ohne dieses Dokument gehen bei späteren Berufskrankheiten oder Spätfolgen alle Ansprüche verloren – zum Nachteil von Mitarbeiter und Chef.

Warum ein Verbandbuch geführt werden muss

Das Verbandbuch dient drei Zwecken:

  • Beweisfunktion: Verletzung → Zusammenhang mit späterer Erkrankung → Anerkennung als Arbeitsunfall
  • Statistikfunktion: Grundlage für Fortschreibung der GBU
  • Pflichtenerfüllung des Chefs nach DGUV V1 und § 193 SGB VII

Einträge sind spätestens 5 Jahre lang aufzubewahren.

Pflichtinhalt jedes Eintrags

Ein rechtssicherer Eintrag enthält:

  • Name & Geburtsdatum des Verletzten
  • Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
  • Genauer Hergang (Was ist passiert?)
  • Art und Umfang der Verletzung
  • Zeugen
  • Art der Erste-Hilfe-Leistung (Pflaster, Kühlung, Rufhilfe)
  • Name des Ersthelfers
  • Bei erforderlicher Weiterbehandlung: Verweis an D-Arzt

Der DSGVO-Kniff: Meldeblock statt offenes Buch

Erste-Hilfe-Aufzeichnungen enthalten sensible Angaben und müssen vor unbefugter Einsicht geschützt werden. Geeignet können einzeln verwahrte Meldeblätter oder ein dafür ausgelegtes digitales System mit Berechtigungen sein. Das aktuelle sekurio-Dashboard enthält kein digitales Verbandbuch.

Wer führt das Verbandbuch?

Rechtlich verantwortlich ist der Arbeitgeber. Praktisch führen es:

Wichtig: Jede Bagatellverletzung eintragen – auch der Pflasterwechsel. Erst der komplette Verlauf ist beweistauglich. Passend eingebettet ist das Thema in unseren Wizards für Gastronomie und Handwerk.

Konsequenzen bei fehlender Dokumentation

  • Bußgeld nach DGUV V1 § 30 bis 10.000 €
  • Ablehnung der Anerkennung als Arbeitsunfall durch die BG → Chef haftet zivilrechtlich
  • Regress durch Krankenkasse bei nicht anerkanntem Wegeunfall
  • Beweislastumkehr bei Berufskrankheiten wie BK 2108 – ohne Verbandbuch keine Anerkennung

Das Verbandbuch ist die billigste Versicherung, die ein Chef abschließen kann – und Teil der Rechtssicherheits-Kette bis zum Audit-Trail.

Häufige Fragen

Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach dem letzten Eintrag – auch bei kleinen Verletzungen. Bei möglichen Berufskrankheiten empfiehlt sich längere Aufbewahrung.

Muss jede kleine Verletzung eingetragen werden?

Ja. Auch das Pflaster nach einem Schnitt in den Finger. Nur der lückenlose Verlauf ist beweistauglich für Spätfolgen.

Darf ich Erste-Hilfe-Leistungen digital dokumentieren?

Eine digitale Dokumentation ist möglich, wenn Inhalt, Vertraulichkeit, Zugriff und Aufbewahrung geeignet geregelt sind. sekurio bietet derzeit kein digitales Verbandbuch.

Ist ein offen ausliegendes Verbandbuch DSGVO-konform?

Nein. Verwenden Sie abreißbare Meldeblöcke oder eine digitale Lösung. Ein gebundenes Buch für alle einsehbar verletzt Art. 5 & 32 DSGVO.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.