Akteure im Betrieb

Sicherheitsbeauftragter (SiBe, § 22 SGB VII)

Ehrenamtlicher Unterstützer des Unternehmers vor Ort – Pflicht ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten.

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Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist die Augen und Ohren des Arbeitsschutzes im Betriebsalltag – ein ehrenamtlicher Mitarbeiter, der Kollegen auf Gefahren hinweist und die Führungskraft berät. Grundlage ist § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1. Wichtig: SiBe ist keine Fachkraft – die Verantwortung bleibt beim Unternehmer und der SiFa.

Ab wann ist die Bestellung Pflicht?

§ 22 SGB VII zieht eine harte Grenze:

  • Pflicht: ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (Teilzeit, Mini-Jobber, Azubis zählen mit)
  • Anzahl: in der Regel 1 SiBe je räumlich zusammenhängender Arbeitsstätte / Schicht; bei erhöhter Gefährdung deutlich mehr (BG-Vorgabe)
  • Bei Filialbetrieben: je Standort mindestens ein SiBe – ein zentraler SiBe für die ganze Kette reicht nicht

Unter 20 Beschäftigten ist SiBe freiwillig – aber oft sinnvoll, weil die Bestellung schon bei einem Unfall entlastend wirken kann.

SiBe ≠ SiFa – die harte Abgrenzung

Die häufigste Verwechslung im Arbeitsschutz:

  • [SiFa](/lexikon/sifa) (Fachkraft für Arbeitssicherheit): Externe oder interne Fachperson mit mehrmonatiger Ausbildung, weisungsfrei nach ASiG, berät den Unternehmer strategisch. Kostet Geld.
  • SiBe: Ehrenamtlicher Kollege aus dem Betrieb, kein Fachexperte, nimmt lediglich an einer BG-Grundqualifikation teil (2–3 Tage). Kein zusätzlicher Lohn.

Wer keine SiFa hat und meint, mit einem SiBe die ASiG-Pflicht zu erfüllen, verstößt gegen das Gesetz.

Aufgaben & Rechte des SiBe

Der SiBe ist beratend tätig, nicht anordnend. Konkret:

Haftung: Muss ich Angst haben?

Die häufigste Frage bei der Bestellung. Klare Antwort:

  • Der SiBe hat keine eigene Verantwortung im arbeitsschutzrechtlichen Sinn – er berät nur.
  • Zivilrechtliche Haftung ist über die gesetzliche Unfallversicherung (BG) faktisch ausgeschlossen (Haftungsprivileg § 105 SGB VII).
  • Strafrechtliche Haftung nur bei grober persönlicher Fehlhandlung – nicht für versäumte Hinweise.
  • Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer und bei Führungskräften mit Pflichtenübertragung.

Einen SiBe zu übernehmen ist rechtlich harmlos – aber nur, wenn der Betrieb die anderen Rollen (SiFa, Ersthelfer, Brandschutzhelfer) sauber besetzt hat.

So bestellen Sie einen SiBe rechtssicher

Der Ablauf:

  • Schriftliche Bestellung durch den Unternehmer (Formularvorlage bei jeder BG)
  • Anmeldung zur BG-Ausbildung (kostenlos für Mitgliedsbetriebe, 2–3 Tage)
  • Freistellung sichern – Aufgabe und Fortbildung während der Arbeitszeit
  • Meldung an den [Betriebsrat](/lexikon/betriebsrat) (Mitbestimmung § 87 BetrVG)
  • Regelmäßige Einbindung in ASA-Sitzungen und Begehungen dokumentieren

Alle Nachweise – Bestellung, Ausbildung, Sitzungsprotokolle – gehören in die digitale Arbeitsschutz-Akte. Weitere Details finden Sie in unserem Vorschriften-Hub und über die passenden Einsatzgebiete.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten – inklusive Teilzeit, Mini-Jobbern und Azubis. Bei Filialbetrieben gilt die Grenze je Standort. Ausnahmen und weitere SiBe können sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Hat ein Sicherheitsbeauftragter eine persönliche Haftung?

Praktisch nein. Der SiBe berät nur, er ordnet nichts an. Zivilrechtlich schützt das Haftungsprivileg der BG (§ 105 SGB VII), strafrechtlich haftet er nur bei grober eigener Fehlhandlung. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer und den Führungskräften.

Ersetzt der SiBe die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?

Nein. SiBe und SiFa sind zwei völlig unterschiedliche Rollen. Die SiFa ist Pflicht nach ASiG und benötigt eine Fachausbildung. Wer nur einen SiBe bestellt, verstößt gegen das Arbeitssicherheitsgesetz.

Muss der SiBe eine Ausbildung durchlaufen?

Ja, eine BG-Grundqualifikation von 2–3 Tagen – kostenlos für Mitgliedsbetriebe. Regelmäßige Fortbildungen sind ebenfalls Pflicht und über die Berufsgenossenschaft buchbar.

Grundlagen und Primärquellen

Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.