Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsplatzbegehung
Der praktische Schritt der Gefährdungsbeurteilung: systematisches Ablaufen des Betriebs mit geschultem Blick.
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · Inhalt aktualisiert: · Redaktionsstatus
Die Arbeitsplatzbegehung ist der Moment, in dem Theorie auf Realität trifft. Der Chef (oder ein Beauftragter) geht mit wachen Augen und Checkliste durch den Betrieb, hält Gefährdungen fest und leitet Maßnahmen ab. Sie ist das Herzstück jeder [Gefährdungsbeurteilung](/lexikon/gefaehrdungsbeurteilung-5-arbschg) – und die einzige Methode, mit der man Stolperfallen und blockierte Fluchtwege wirklich findet.
Wer muss begehen – und wann?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG). Praktisch begehen:
- Unternehmer selbst in kleinen Betrieben
- [SiFa](/lexikon/sifa) und [Betriebsarzt](/lexikon/betriebsarzt) im Rahmen der ASiG-Betreuung
- [Sicherheitsbeauftragter](/lexikon/sicherheitsbeauftragter) und Betriebsrat
Begangen wird vor der Erst-GBU, danach mindestens jährlich und immer nach relevanten Änderungen (Fortschreibung) oder Unfällen.
Systematische Checkliste – was Sie prüfen
Damit nichts vergessen wird, empfiehlt sich ein Raster nach den 7 Gefährdungsfaktoren der BAuA:
- Mechanisch: Maschinen, Werkzeuge, Stolperfallen, Absturzkanten
- Elektrisch: DGUV V3, Kabelsalat, defekte Steckdosen
- Gefahrstoffe: Reinigungsmittel, Farben, Kleber → GefStoffV
- Biologisch: Schimmel, Sanitärhygiene → BioStoffV
- Brand & Explosion: Fluchtwege, Fluchtwegplan, Feuerlöscher
- Physikalisch: Lärm, Klima, Beleuchtung, Vibration
- Psychisch & Ergonomie: Zeitdruck, Bildschirmarbeit → Ergonomie, Psych. GBU
Klassiker, die bei Begehungen sofort auffallen
Aus über 10.000 Sekurio-Wizard-Durchläufen sehen wir immer dieselben Baustellen:
- Feuerlöscher zugestellt oder Prüfplakette abgelaufen
- Fluchttüren verschlossen oder Weg zugestellt
- Sicherheitsdatenblätter nicht am Einsatzort
- Verbandkasten unvollständig / abgelaufen (Verbandbuch fehlt)
- Elektro-Verlängerungen kaskadiert oder defekt
- Fehlender Blendschutz am Bildschirmarbeitsplatz
- Kein Aushang zur DGUV V1 / Arbeitsschutz-Aushang
Dokumentation der Begehung
Eine Begehung sollte Datum, Ort, Beteiligte, festgestellte Mängel, vereinbarte Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Fristen und die spätere Wirksamkeitskontrolle nachvollziehbar festhalten. Der aktuelle sekurio-Wizard erzeugt Gefährdungsbeurteilungen, aber kein eigenes Begehungsprotokoll mit Foto-Upload oder vollständigem Audit-Trail.
Häufigkeit und Sonderfälle
- Standardbetrieb: 1× jährliche Vollbegehung
- Höheres Risiko (Handwerk, Gastro, Bau): halbjährlich empfohlen
- Nach Unfall/Beinahe-Unfall: sofortige Begehung
- Neubau / Umbau / neue Maschine: vor Inbetriebnahme
- Baustellenbetriebe: rollierend an jedem neuen Einsatzort
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Arbeitsplatzbegehung?
In einem kleinen Büro 60–90 Minuten, in einem Handwerksbetrieb mit Werkstatt und Baustellenbezug meist einen halben Tag. Mit dem Sekurio-Wizard reduziert sich der Nacharbeitsaufwand für die Dokumentation um bis zu 80 %.
Muss ich Mitarbeiter einbeziehen?
Ja. Nach § 5 ArbSchG und ASiG sind SiFa/BA anzuhören, außerdem der Betriebsrat (§ 87 BetrVG). Die betroffenen Mitarbeiter kennen die realen Gefährdungen am besten – ihr Input ist gesetzlich vorgesehen.
Was mache ich mit gefundenen Mängeln?
Sofortmaßnahmen priorisieren (blockierte Fluchtwege → sofort räumen), mittelfristige Maßnahmen in die GBU aufnehmen, Fristen setzen, Wirksamkeit nachkontrollieren.
Muss ich Fotos machen?
Fotos sind nicht pauschal vorgeschrieben, können konkrete Zustände aber nachvollziehbar ergänzen. Der aktuelle sekurio-Wizard bietet keinen Foto-Upload mit Standortbezug.
Grundlagen und Primärquellen
Diese Quellen wurden diesem Beitrag konkret zugeordnet. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fassung beim jeweiligen Herausgeber.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · Quelle geprüft am
- ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung · Quelle geprüft am