Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsschutzprüfung vorbereiten

Bei einer Arbeitsschutzprüfung fragen Aufsicht und Berufsgenossenschaft zuerst nach der Gefährdungsbeurteilung. Fehlt sie, drohen Bußgelder bis 30.000 € und persönliche Haftung.

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erstellen