Direkte Antwort für Arbeitgeber
Muss psychische Belastung in jede GBU?
Redaktionell verantwortlich: Daniel von Sekurio · geprüft am
Kurzantwort
Psychische Belastung ist ausdrücklich als möglicher Gefährdungsfaktor zu berücksichtigen, soweit sie aus der Arbeitsgestaltung entsteht.
So entscheiden Sie im Betrieb
- Spezifische Gefährdung und einschlägiges Regelwerk bestimmen
- Erforderliche Fachkunde, Prüfungen und Schutzmaßnahmen festlegen
- Betriebsanweisung, Unterweisung und Wirksamkeit verzahnen
Ausnahmen und Grenzen
Bei komplexen oder hohen Gefährdungen reichen allgemeine Vorlagen nicht aus; geeignete Fachkunde muss hinzugezogen werden.
Amtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am
- Handbuch Gefährdungsbeurteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am