Direkte Antwort für Arbeitgeber

Muss psychische Belastung in jede GBU?

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Kurzantwort

Psychische Belastung ist ausdrücklich als möglicher Gefährdungsfaktor zu berücksichtigen, soweit sie aus der Arbeitsgestaltung entsteht.

So entscheiden Sie im Betrieb

  1. Spezifische Gefährdung und einschlägiges Regelwerk bestimmen
  2. Erforderliche Fachkunde, Prüfungen und Schutzmaßnahmen festlegen
  3. Betriebsanweisung, Unterweisung und Wirksamkeit verzahnen

Ausnahmen und Grenzen

Bei komplexen oder hohen Gefährdungen reichen allgemeine Vorlagen nicht aus; geeignete Fachkunde muss hinzugezogen werden.

Amtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und Verantwortliche · geprüft am

  • Handbuch Gefährdungsbeurteilung

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · Vorgehen, Gefährdungsfaktoren, Beurteilung und Maßnahmen · geprüft am